Als starkes Signal bezeichnete die Leiterin der Fachstelle für die Gleichstellung von Mann und Frau im Kanton Zürich Helena Trachsel am Vorabend des Frauentags die Berufung von Markus Theunert zum Männerbeauftragten der Fachstelle .

Schon die Ausschreibung der Stelle im vergangenen Dezember hatte einigen Wirbel ausgelöst. Seinerzeit erklärte Frau Trachsel: „Wir haben in all den Jahren in der Arbeit mit den Männern und den Vätern zu wenig erreicht. Es ist ein Versuch.“ Der Neue soll unter anderem den Dialog mit der Wirtschaft intensivieren sowie zusammen mit den Arbeit­gebern Lösungen suchen, wie sich Beruf und Privates besser vereinbaren lassen. Ob das nur ein Männerbeauftragter könnte? „Natürlich nicht“, meinte Trachsel. Tatsache sei aber, dass ein Teil der Männer sich durch die Fachstelle nicht vertreten fühle. „Ein Männerbeauftragter ist ein Signal: ‚Hey, wir wollen ­euch einbinden!‘“

Diese Signale würden auch dem Gleichstellungsdialog in Deutschland gut tun. In der Praxis gibt es ja schon ein paar zarte Pflänzchen. In Frankfurt gibt es neben der Frauenbeauftragten einen Genderreferenten und in Düsseldorf einen stellvertretenden Leiter der Gleichstellungsstelle.

Die gerade anlaufende Diskussion um die Weiterentwicklung des Bundesgleichstellungsgesetzes zu einem Chancengleichheitsgesetz wird zeigen, wie ernst Frauen die Gleichstellung nehmen. Im derzeit vorliegenden Entwurf ist in §21 nämlich Folgendes geregelt:

‚Die weiblichen Beschäftigten einer Einrichtung können den männlichen Beschäftigten der Einrichtung durch Vorabstimmung das aktive und passive beziehungsweise das aktive oder passive Recht zur Wahl der oder des Gleichstellungsbeauftragten und seiner oder ihrer Stellvertretung einräumen.‘

Ich bin gespannt was in dem neuen Gesetz wirklich stehen wird und in welchem Umfang diese Regelung ziehen wird.