Wogegen? Gegen sexistische Werbung natürlich. Vielleicht gibt es da draussen ja tatsächlich Leute, die sich nicht nur gerne darüber aufregen, sondern auch etwas dagegen unternehmen … oder es zumindest versuchen wollen.

Ich habe mich wieder daran erinnert, gegoogelt und gefunden: Die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK). (Entschuldigung vorweg, dass ich nur auf die Schweiz eingehen werde.) Ihre Grundsätze „bezwecken die Beachtung fairer Geschäftspraktiken in der kommerziellen Kommunikation“. Diese „soll rechtmässig, wahrheitsgemäss und nicht diskriminierend sein sowie den Grundsätzen von Treu und Glauben im Geschäftsverkehr entsprechen“. So umschreibt es der Geltungsbereich.

Die SLK ist eine Stiftung – verschiedene Verbände und Organisationen gehören dazu – und scheint eine unabhängige Selbstkontrolle über die Werbebranche mit Leuten aus verschiedenen Berufsgruppen auszuüben. Insbesondere stützt sie sich für die Urteilsfindungen auf das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und hat ihre eigenen Grundsätze entwickelt.

Und was hat Sexismus mit all dem zu tun? Nun, Absatz 1 des Grundsatzes Nr. 3.11 lautet folgendermassen: „Werbung, die ein Geschlecht diskriminiert, indem sie die Würde von Frau oder Mann verletzt, ist unlauter.“ Im zweiten Absatz wird beispielhaft aufgezählt, wann geschlechterdiskriminierende Werbung vorliegt. So etwa, „wenn zwischen der das Geschlecht verkörpernden Person und dem beworbenen Produkt kein natürlicher Zusammenhang besteht“.

Nun dazu ein Beispiel, gestützt auf die Medienmitteilung eines durch die SLK entschiedenen Falles: „Wenn in einer Werbung eine Frau mit verbundenen Augen geniesserisch einen Schokoladeriegel verschlingt, handelt es sich nicht um eine diskriminierende Darstellung.“ Aha … und die Begründung? „Ein Schokoriegel könne nicht anders als mit dem Mund genossen werden.“ Ach tatsächlich. „Für den Durchschnittsadressaten  lägen keine Anhaltspunkte in Darstellung und Beschreibung vor, welche das Sujet mit Sexualität in Verbindung  brächten.“ Nun gut. Diese Begründung reicht mir persönlich nicht, um mich zu überzeugen. Darin
müssten sie sich – wenn ich das jetzt einfach so vorschnell behaupten darf – wohl noch ein bisschen üben. Liegt vielleicht daran, dass sie letztes Jahr zu einem grossen Teil nicht mit geschlechterdiskriminierender Werbung, sondern mit dem Tatbestand „Aggressive Verkaufsmethoden“ (wobei man sich diese zwei Tatbestände wohl durchaus auch in Verbindung vorstellen könnte) beschäftigt waren.

Immerhin haben sie folgenden Fall [Man sieht eine Frau von hinten bis zur Taille. Sie trägt einen roten Minirock und rote High-Heels. In der einen Hand hält sie ein grosses Stück Fleisch. Daneben auf weissem Hintergrund: „best meat in town“.] als problematisch befunden. „Zwischen der Bewerbung von Tierfleisch zum Verzehr und der das weibliche Geschlecht verkörpernden Person besteht offensichtlich kein natürlicher Zusammenhang.“ Es verletzte die Würde der Frau.

Weiter möchte ich nicht darauf eingehen. Gefragt habe ich mich vor allem noch, was die Folgen einer als unlauter befundenen Werbung sind. Dies habe ich leider nicht rausgefunden, doch schliesse ich aus einer Bemerkung, dass die Fälle anonymisiert veröffentlicht werden. Allerdings soll es sich dabei nicht um eine Sanktionsmassnahme handeln (deshalb anonymisiert – und deshalb leider auch nicht die entsprechenden Bilder dazu von mir). Dies finde ich fragwürdig – Personen/ Firmen, die unlautere Werbung machen, sollten ruhig dafür einstehen müssen. Aber dies wäre wiederum ein anderes Thema.

Im UWG selbst sind Strafbestimmungen enthalten. Allerdings kann – vereinfacht gesagt – nur klagen, wer „durch unlauteren Wettbewerb […] in seinen wirtschaftlichen Interessen bedroht oder verletzt wird“.

Es bleibt also fraglich, inwieweit eine Beschwerde an die SLK Wirkung zeigt. Doch zumindest kann weiterhin ein Bewusstsein für sexistische Werbung geschaffen werden.

Nebenbei zum Schluss: Gegen eine Gebühr von 50 Franken ist jede Person befugt, eine Beschwerde einzureichen. Traut euch!

Clélie

P.S. Die beschriebenen Bilder findet ihr auf www.lauterkeit.ch im Tätigkeitsbericht 2011.