Von Dr. jur. Ulrike Lembke

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Fischer,

ich bin gebeten worden, auf Ihre letzte „Kolumne“ zu antworten, und zwar in so einer Art Gegenprogramm mit möglichst vielen Daten, Fakten und meines Wissens zutreffenden Behauptungen. Ich könnte also schreiben, dass in Bezug auf sexualisierte Gewalt in Deutschland nichts sinkt außer der Verurteilungsquote und dem Niveau einer gewissen Zeit-Kolumne, dass Frau Rechtsanwältin Clemm sich niemals als Opferanwältin bezeichnet, dass Ihre Darstellung der Rechtslage ein bisschen unvollständig ist, weil zufällig die Normen fehlen, nach denen die von Ihnen beschriebenen Konstellationen strafbar sein sollen, und ich könnte ein paar Ausführungen zu Rechtsgutspyramiden, Sachverständigengutachten und Bundestagsanhörungen machen. Aber ehrlich: Wer will das lesen?

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Nur wenig bewegt sich so langsam vorwärts wie eine Anpassung des Sexualstrafrechts an eine zeitgemäße Vorstellung von Sexualität. Das liegt unter anderem auch an dem juristischen Personal und seinen seltsamen Frauenbildern. © prashantby/flickr

Sie haben Ihre Ausführungen ja viel ansprechender eingepackt, mit Filmen und so, und deshalb will ich auch mal mit Kultur einsteigen, wenn auch mit einem Buch, das aber immerhin verfilmt wurde. Der erste Teil der Milleniums-Trilogie von Stieg Larsson hat einen Titel, den weder anglo-amerikanische noch deutsche Verlage direkt übersetzen wollten: Män som hatar kvinnor – Männer, die Frauen hassen. Offensichtlich sind Sie einer dieser Männer.

Aber Herr Fischer, warum hassen Sie Frauen? Weil die manchmal mehr Geld verdienen als Sie? Das ist in der Tat unerhört. Weil sie in der Brigitte Artikel schreiben, ohne vorher die Strafprozessordnung zu lesen? Das würde einem männlichen Journalisten natürlich nie passieren. (Obwohl auch Männer bei Brigitte schreiben. Aber die machen nicht solche Fehler.) Andererseits haben Sie sich ja auch nicht gerade durch die Fachliteratur gewühlt, bevor Sie Ihre Kolumne verfasst haben, und als Entschuldigung kann hier nicht gelten, dass das alles von Lesben, Frauen und Berufsopfern verfasst wurde, was eine Lektüre unbedingt ausschließt, denn da schreiben doch tatsächlich auch Männer.

Ich bin fast geneigt, mir Sorgen zu machen, denn Sie haben ja doch ein wenig die Contenance verloren. Es kann passieren, wenn man da so in seine Spracherkennungssoftware hineinlärmt, dass ein bisschen das Gefühl für das Maß, quantitativ wie qualitativ, abhandenkommt. Das ist blöd, weil einen dann nur noch die ernst nehmen, die so sind wie man selbst, also besagte Männer mit einem schwierigen Verhältnis zur anderen Hälfte der Menschheit … Und man spricht dann so über Sachen, über welche die geneigte Leserin gar nicht informiert werden möchte. Jedem Tierchen sein Pläsierchen; aber finden Sie diese Zurschaustellung einer Fixierung auf Brüste und Schuhe in einer Rechtskolumne nicht ein bisschen unpassend?

Es kann doch nicht sein, dass der böse Verdacht zutrifft … Herr Fischer, nein! Sie sind doch nicht etwa so sauer, weil Sie verloren haben? Weil der böse Bundestag ein Gesetzesvorhaben auf den Weg bringt, ohne Sie zu fragen? Überdies noch ein Strafgesetz – das Parlament muss verrückt geworden sein. Aber das ist ja jetzt kein Grund, so traurig zu sein. Zunächst ist doch nur eine Schlacht verloren, der Krieg ist durchaus noch zu gewinnen.

Vor zwanzig Jahren hatte der Bundestag ja auch in geistiger Verwirrnis entschieden, dass das Sexualstrafrecht geändert und nicht nur die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt wird, sondern auch jene Konstellationen erfasst sein sollen, in denen das Opfer starr vor Angst oder Schrecken, auf Grund der Ausweglosigkeit der Situation oder wegen einer Behinderung den sexuellen Angriff des Täters über sich ergehen lässt, ohne sich zu wehren – so läuft mehr als die Hälfte aller Fälle ab. Dabei war dieses „Ausnutzen einer schutzlosen Lage“ gar keine Nötigung und passte überhaupt nicht in den Tatbestand! Zum Glück muss ja nicht alles Eins-zu-Eins umgesetzt werden, was das Parlament sich so ausdenkt. Nach einer kurzen Phase der Desorientierung beim Bundesgerichtshof, in der tatsächlich der Wille des Gesetzgebers ausführlich dargelegt und ernst genommen wurde (BGH 2 StR 248/99), setzte sich dann in den folgenden Jahren glücklicherweise juristische Dogmatik durch und damit Objektivität, Neutralität und Gerechtigkeit, Verzeihung: Rechtsstaat (inklusive Gesetzesbindung).

Eigentlich braucht es gar keine Gesetze. Jedenfalls keine neuen, die viel Arbeit machen. Die Zahl der Vergewaltigungen sinkt ja kontinuierlich, seit dreißig Jahren, wie Sie feststellen. Nur wo? Oder haben Sie da vielleicht etwas verwechselt? Die Zahl der Verurteilungen bei sexualisierter Gewalt ist gesunken, seit dreißig Jahren, so sehr gesunken, dass sie demnächst eine neue Atemtechnik braucht, wenn sie überhaupt überleben will. Dazu hat Susan Estrich ein paar interessante Gedanken … ach, Entschuldigung, das ist ja schon wieder eine Frau, eine Wissenschaftlerin überdies! Geht gar nicht.

Nehmen Sie es wie ein Mann, Herr Fischer! Man muss auch mal verlieren können. Das wird vermutlich auch den Betroffenen gesagt, auf deren Sicht der Bundesgerichtshof so einfühlsam eingeht. Wie in dem Fall, in dem der Angeklagte seine getrennt lebende Ehefrau, die er schon zuvor erheblich misshandelt hatte, zusammen mit dem sechsjährigen Sohn in der Wohnung einschloss, ihr Schlüssel und Mobiltelefon abnahm, sie mit dem Tode bedrohte, ins Schlafzimmer zerrte, entkleidete und den Geschlechtsverkehr vollzog, obwohl sie „Bitte nicht!“ gesagt und zu weinen begonnen hatte. Da hat der Bundesgerichtshof nämlich Ausführungen dazu vermisst, ob der Angeklagte wirklich Vorsatz bezüglich des fehlenden Einverständnisses seiner Ehefrau und ihrer Schutzlosigkeit hatte (BGH 4 StR 544/12). Hoppla, das war wohl eher die Sicht des Täters. Ja, was mag der sich nur gedacht haben, als er seine weinende Ehefrau vergewaltigte, nachdem er sie eingesperrt und erfolgreich bedroht hatte? Dass sie es sich nach ihrem „Bitte nicht!“ in Sekundenschnelle anders überlegen würde oder dass sie – nackt und ohne Schlüssel, aber mit einem verängstigten Sechsjährigen – doch jederzeit die Wohnung verlassen könnte? Hier müssen wir wirklich aufpassen, dass wir nicht in eine Fahrlässigkeitsstrafbarkeit abrutschen.

Oder wie in dem Fall, in dem eine 76-jährige, nach zwei Schlaganfällen halbseitig gelähmte Patientin im Krankenhaus wiederholt schwerwiegenden sexuellen Übergriffen durch einen Pfleger ausgesetzt war, der ihr versicherte, niemand werde ihr glauben oder Hilfe leisten? Daran muss ich immer denken, wenn ich Angst vor dem Altwerden habe. Der Bundesgerichtshof hat der Patientin vorgehalten, dass sie ja keine hinreichend konkrete Angst vor Tötung oder Körperverletzung gehabt hat; ihre Angst vor einer Vergeltung durch Falschmedikation könne nicht berücksichtigt werden, da der Pfleger eine solche nicht explizit angedroht habe (BGH 4 StR 396/11). Strafbar war es trotzdem, aber trotz mehrfacher Penetration eben nicht als Vergewaltigung. Aber das ist schon korrekt, denn das Ausnutzen einer schutzlosen Lage war ja nun offensichtlich nicht gegeben.

Ich würde ja gern weiter plaudern, aber ich muss jetzt mal los, die Weltherrschaft erfordert doch unerfreulich viel Aufmerksamkeit. Außerdem muss ich als Femokratin ständig nach Brüssel, warum auch immer. Aber Sie haben ja auch viel zu tun. Wir erwarten mit Spannung Ihre neue Kolumne „Journalistinnen, die nicht so gut über Recht Bescheid wissen wie ich“. Schließlich müssen wir alle unseren Beitrag leisten. Für die zivilisatorischen Grundprinzipien unseres Strafrechts.