Von Tove Tovesson

Mich beschäftigt seit einer Weile das Thema Sterbehilfe. Genauer gesagt, die Beihilfe zur Selbsttötung, also die Beschaffung eines Mittels, mit dem sich eine „sterbewillige“ Person selbstbestimmt möglichst sicher und schmerzfrei töten kann. Diese Beihilfe ist in Deutschland eine legale Grauzone und steht an sich nicht unter Strafe. Allerdings kann die Beschaffung eines tödlichen Medikaments strafbar sein und ich muss ziemlich aufpassen, dass ich als assistierende Person kein verdächtiges Motiv habe. Als Angehörige*r sehr schwierig. Mediziner*innen lassen auch lieber die Finger davon.

Der trostlose Blick auf die Krankenhausdecke, die Schmerzen und der Wunsch, endlich den Löffel abzugeben erfordern Debatten über Sterbehilfe. © Tine Fest
Der trostlose Blick auf die Krankenhausdecke, die Schmerzen und der Wunsch, endlich den Löffel abzugeben erfordern Debatten über Sterbehilfe. © Tine Fest

In Deutschland legale Formen der Sterbehilfe sind die passive und die indirekte Sterbehilfe. Passive Sterbehilfe ist die Unterlassung von lebensverlängernden Maßnahmen auf Wunsch oder angenommenen Wunsch der betroffenen Person. Indirekte Sterbehilfe ist, wenn die palliative Behandlung einer schwerkranken Person mit Schmerzmitteln in erster Linie auf Schmerzfreiheit (und nicht mehr auf Heilung oder Verlängerung des Lebens) ausgerichtet ist und dabei die Medikamente so hoch dosiert werden, dass sie wahrscheinlich den Tod herbeiführen. Die eigenen Wünsche hinsichtlich passiver und indirekter Sterbehilfe können in einer Patient*innenverfügung verbindlich formuliert werden, auch um Mediziner*innen Handlungssicherheit und eventuellen Angehörigen eine gewisse Entlastung zu bieten.

Wenn von Sterbehilfe die Rede ist, denken viele jedoch zuerst an aktive Sterbehilfe und deren am weitesten reichende, problemträchtigste Variante, nämlich die Tötung auf Verlangen oder auf angenommenen Wunsch der betreffenden Person. Hier schließen dann auch schnell Vorstellungen von fremdbestimmter, übergriffiger Sterbe“hilfe“, also Mord, an. Zu dieser Verbindung tragen zum einen skandalträchtige Berichte über euphemistisch genannte „Todesengel“ bei, also medizinische Fachkräfte, die eigenmächtig unter dem Vorwand der „Erlösung“ Patient*innen getötet haben. Hierbei handelt es sich um einen besonders schwerwiegenden Vertrauensbruch, mit dem Ärzt*innen bei einer Legalisierung aktiver Sterbehilfe ebenfalls konfrontiert werden könnten.

Zudem wird die Diskussion über Sterbehilfe in Deutschland mit der Debatte über nationalsozialistische Pseudo-Euthanasie wie beispielsweise der „Aktion T4“ vermengt, bei der in den 1940er-Jahren mehr als 70.000 Menschen mit Behinderung systematisch ermordet wurden. Diese Verbindung führt nicht nur die aktuelle Auseinandersetzung mit Sterbehilfe auf Abwege, sondern schließt vor allem unkritisch an einen Nazijargon an, demzufolge von Euthanasie (wörtlich: guter Tod) die Rede ist, wenn eine Personengruppe pauschal als unwertes Leben degradiert und im Sinne eines herbeifantasierten Volkswohls vernichtet wird. Die „Aktion T4“ hatte zu keinem Zeitpunkt individuelles Wohl im Sinn, sie diente der Erprobung von effizienten Massenmordmethoden und war die Praxis zu einer Ideologie der Entwertung von Menschen.

Es ist gut, vorsichtig mit dem Thema Sterbehilfe umzugehen, beispielsweise im Kontext einer kapitalistischen Gesellschaft, in der das individuelle Wohl ebenfalls leicht relativiert werden kann. Sterbehilfe darf nie Ersatz für optimale medizinische Betreuung und Pflege sein. Viele Einwände sind jedoch schlechte Vorwände. Die oben geschilderte legale Grauzone, in der sich die Beihilfe zur Selbsttötung bewegt, suggeriert nämlich eine lebenspraktische Grauzone sämtlicher Fälle, in denen assistierter Suizid gewünscht wird. Aber sie greift auch, egal wie schwarz oder weiß die Situation ist, und unterwandert damit die individuelle Selbstbestimmung. Die Überforderung und die Ambivalenz, die unserem Umgang mit und unserem Verständnis vom Sterben innewohnt, wird gegen die betroffene Person verwendet, um sie zu entmündigen.

Die Entscheidung für Sterbehilfe wird immer eine schwierige Entscheidung sein und das soll sie auch bleiben. Sie wird für jeden Einzelfall neu verhandelt werden müssen, aber es muss eine Verhandlungsperspektive geben, die Fürsorge nicht im Widerspruch zu selbstbestimmtem Sterben versteht. Es gibt keine Blaupause für lebenswert – das wäre in der Tat faschistisch und gefährlich. Deshalb muss individuelles Empfinden ernster genommen werden, statt in Ermangelung von objektiven Checklisten tatenlos zuzusehen. Die hippokratische Prämisse, Patient*innen vor Schaden zu bewahren, wird naiv und paternalistisch ausgelegt, wenn wir den Tod ausschließlich als Schaden verstehen. Die indirekte Sterbehilfe kennt den Tod als letztes Schmerzmittel. Da es Leid jenseits von Schmerz und Schmerzmitteln gibt, müssen wir darüber sprechen, ob und wie wir dieses Leid durchleben wollen.