Von Hengameh Yaghoobifarah

Es gibt gute Neuigkeiten aus Österreich: Der Wiener Verfassungsgerichtshof hat das Adoptionsgesetz für homosexuelle Paare geprüft und ruft jetzt zur Änderung der bisherigen Lage auf. Momentan ist es homosexuellen Paaren zwar erlaubt, den Nachwuchs der_des jeweiligen Partner_ins als Stiefkind zu adoptieren, doch bleibt die Fremdadoption ein Privileg heterosexueller Eheleute.

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Dieses Gesetz verstößt nicht nur gegen das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 14), sondern liegt für diese Ungleichbehandlung auch „keine sachliche Rechtfertigung“ vor. Grundsätzlich ist es durch die Stiefkindadoption möglich, als nicht-heterosexuelles Paar in eingetragenen Lebenspartner_innenschaften Kinder zu haben. Das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Lebenspartner_innenschaften ist demnach die logische Konsequenz. Bis zum 31. Dezember muss der österreichische Nationalrat das Gesetz dementsprechend umformulieren.

Da die Rechtsgrundlage EU-weit gilt, ist ein entsprechender Beschluss für Deutschland nur eine Frage der Zeit. Ein Gesetzesentwurf liegt auch hierzulande vor, nun muss der Bundesgerichtshof handeln. Grünen-Politiker Volker Beck (MdB) ermahnt die SPD zum Einhalten der Wahlversprechen, die die vollständige Gleichstellung aller Paare beinhalten. Zwar sind die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag sehr schwammig formuliert, doch kommt von verschiedenen Seiten Druck. Auch Manfred Bruns, Sprecher des deutschen Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), begrüßt die Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichts und erwartet ein Einlenken im Bundestag.

„Statt ihren homophoben Markenkern zu pflegen, müssen die Union und Kanzlerin Merkel endlich ihre Bauchgefühle überwinden und sich an den Koalitionsvertrag und die Europäische Menschenrechtskonvention halten. Die SPD sollte auf die Einhaltung des Koalitionsvertrags drängen und die versprochenen 100% Gleichstellung so konsequent umzusetzen, wie sie das bei anderen Wahlversprechen getan hat. Die ganz einfache Lösung dafür: Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Damit wäre die Ungleichbehandlung von homo- und heterosexuellen Paaren endlich vom Tisch.“

Es bleibt zu hoffen, dass die Forderungen noch in dieser Legislaturperiode in die Tat umgesetzt werden. Das Fehlen konkreter Beschlüsse hinsichtlich LGBT-Rechts lässt bisher wenig Zuversicht zu.

Ebenfalls ist es fraglich, ob die Gleichbehandlung vor Gericht in der Praxis auch bemerkbar wird – diskriminierende Gewalt findet ja nicht nur auf dem Papier statt. Ob die Gesetzgebung alle nicht-heterosexuelle Paare einschließt, wird aus den bisherigen Meldungen nicht ersichtlich. Die Rede ist von schwulen und lesbischen Paaren in eingetragenen Lebenspartner_innenschaften – eine Formulierung, die alternative Beziehungskonzepte unsichtbar macht.

Bis Deutschland mit der Gesetzesänderung nachzieht, bleibt uns erstmal nur die Freude über den Beschluss über das volle Adoptionsrecht für homosexuelle Paare in Österreich.