Von Women in Exile e.V.

Die rassistische Hetze nimmt in Deutschland ein Tempo auf, dem ein demokratischer Prozess nicht mehr Schritt halten kann. Ende Januar 2016 wurde mit dem Asylpaket II im Kabinett eine weitere Gesetzesverschärfung beschlossen, nämlich ein neues Ausweisungsgesetz. Demnach (§ 60 Abs. 8 AufenthG) können Asylsuchende in ihre Verfolgerstaaten abgeschoben werden, wenn sie zu „ einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt worden ist, …“. Legitimiert wird dieses neue Asylgesetz vor allem mit den Ereignissen von der Teile diesen Artikel