BKA darf keine Journalist_innen-Daten an die NATO weitergeben
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Das BKA hat eine hübsche kleine Schlappe eingesteckt: das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat letzte Woche entschieden, dass es Daten von Journalist_innen nicht an die NATO weitergeben darf, berichtete gestern tagesschau.de. Hat es aber, weswegen die NATO zwei Journalisten vor dem NATO-Gipfel in Straßburg im Frühjahr 2009 die Akkreditierung verweigerte. Geklagt hatte Kamil Majchrzak, ein polnischer Journalist, der u.a. für Le Monde Diplomatique schreibt; außerdem betroffen war Björn Kietzmann, Fotograf für’s Neue Deutschland.
Der polnische Journalist, der vor dem Verwaltungsgericht geklagt hatte, hatte im Januar 2009 über das Internet eine Akkreditierung beantragt. Die NATO übermittelte seine persönlichen Daten daraufhin dem BKA. Die Behörde in Wiesbaden glich diese mit dem polizeilichen Informationssystem INPOL ab. Auf dieser Grundlage empfahl das BKA der NATO, die Akkreditierung abzulehnen. (tagesschau.de)
Nach geltendem Recht ist das alles ganz legal, solange etwa die Daten an „Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte oder an eine internationale kriminalpolizeiliche Organisation“ weitergereicht werden, aber beim NATO-Hauptquartier hört’s dann auf, fanden die Richter. In der Pressemitteilung des Gerichts lässt sich ganz gut nachlesen, an welchen Punkten das BKA-Gesetz demnächst wohl nachgebessert werden wird.
Es gibt zu der Entscheidung eine inzwischen relativ lange Vorgeschichte, die schön demonstriert, warum in der Regel niemand Lust hat, sich auf solche juristischen Fechtereien einzulassen. Hier zeigt sich aber auch, dass es sich trotzdem lohnt.
Interessant und seltsam vertraut finde ich die Begründung, warum just vor diesem Journalisten gewarnt wurde (gemeint ist der Fotograf – das ist nicht der, um den es jetzt ging):
Als Grundlage dienten die Informationen, er habe sich 2005 bis 2007 aktiv an Aktionen der linken Szene beteiligt, wenn auch ohne „Anhaltspunkte für eine rechtskräftige Verurteilung“, aber durchaus auch die Informationen, dass die Verfahren eingestellt wurden, er in einem Fall freigesprochen und nur ein Verfahren nach wie vor offen ist. Nicht berücksichtigt wurde auch die seit dem mehrfach erfolgte Berichterstattung des Journalisten bei ebenfalls „sicherheitsrelevanten“ Veranstaltungen, bei der sein Verhalten keine negativ Prognose rechtfertigte. (Labournet)
Die Begründung bei Kamil Majchrzak ist noch banaler:
Er sei 2004 auf einer Demonstration auffällig geworden. „Das ist die gleiche Begründung, mit der mir 2007 in Heiligendamm die Akkreditierung verweigert wurde“, sagt Majchrzak. (Spiegel Online)
Warum jetzt überhaupt das BKA Journalist_innen-Daten sammelt, steht ja auf einem anderen Blatt, das wohl auch nicht die Überschrift ‚Pressefreiheit‘ trägt. Aber das ist eine andere Geschichte.