In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch nach wie vor rechtswidrig. Laut Paragraph 218 bleibt der Eingriff aber straffrei, wenn die schwangere Frau die Abtreibung von einem Arzt innerhalb der ersten 12 Wochen durchführen lässt. Außerdem darf nur abgetrieben werden, wenn die Schwangere bei einer offiziellen Beratungsstelle war. Im Paragraph 219 heißt es:

Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen […]. Dabei muß der Frau bewußt sein, daß das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und daß deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt.

Der Staat rechtfertigt durch das Konstrukt „Ungeborenes Leben“ patriarchale Kontrolle auf den Körper der Frau. Die Frauen werden gezwungen sich beraten zu lassen und werden so für unmündig erklärt.

abreibungIn Österreich ist ein Schwangerschaftsabbruch ebenfalls rechtswidrig, bleibt jedoch bis zum dritten Monat straffrei. Im Gegensatz zu Deutschland ist das vorherige Beratungsgespräch keine Zwangsmaßnahme und ist im Gesetzestext nicht näher definiert. Jedoch sind in dort die Durchführungsbestimmungen nicht geregelt, sowie die Kostenübernahme. Dies führt dazu, dass außerhalb Wiens Ärzte oder Krankenhäuser, die Abtreibungen durchführen, schwer zu finden sind.

Abtreibung ist Frauenrecht und doch ist es in der Gesellschaft ein Tabuthema, obwohl laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2009 in Deutschland 110694 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen wurden. Von 1000 Frauen zwischen 15 und 45, haben statistisch betrachtet sieben letztes Jahr abgetrieben, auf 100 Geburten kamen 16,13 Abtreibungen.

In Gebieten wie Salzburg oder Rosenheim hat die katholische Kirche immer noch großen Einfluss. „Wir möchten christlich fundamentalistischen Gruppen mit ihren frauenfeindlichen Ansichten und kruden Methoden nicht die Deutungshoheit über diese sensible Thema überlassen,“ erläutert Michael Kurz Pressesprecher der infogruppe Rosenheim. Nicht nur in Romanen wie Wolf Haas‘ „Der Brenner und der liebe Gott“ belagern Abtreibungsgegner_innen Kliniken: In München und Innsbruck werden Krankenhäuser belagert; in Salzburg wurde einer Frau ein Plastikembryo hinterhergeworfen.

Am Samstag findet in Salzburg eine Kundgebung gegen reaktionären Fundamentalismus und die Selbstbestimmung von Frauen statt.

Aus Rosenheim besteht die Möglichkeit zusammen mit dem Zug nach Salzburg zu fahren. Treffpunkt ist 15:15 Uhr am Bahnhof.

Wann & Wo?

11.12.2010 Salzburg, LKH/Mülln , 17h