Sidos erste LP „Maske“ (2004) steht drauf, „Debil“ (1984) von den Ärzten stand jahrelang drauf und auch eine Atari Teenage Riot LP („The Future of War“, 1997) steht drauf. Cannibal Corpse genauso wie Cotzbrocken, NOFX genauso wie Napalm Death. Manny Marc, Taktloss und King Orgasmus One… die Liste der auf dem Index stehenden Bands und Künstler_innen ist quasi endlos. Aber wer entscheidet eigentlich, was diskriminierend ist und was sind die Kriterien, die hierfür angelegt werden?

In Deutschland wird der Index von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien geführt. Gesetzlich ist es so, dass Meinungsfreiheit und Kunst da aufhört, wo kein Jugendschutz mehr gewährleistet ist. Medien können erst nach ihrer Veröffentlichung indiziert werden. Die Prüfstelle handelt, wenn sie von Behörden (etwa Jugendämtern) auf ein möglicherweise zu indizierendes Medium hingewiesen werden. Außerdem stehen gewisse Themen quasi per se auf dem Index, etwa wenn sie volksverhetzend, gewalt- oder kriegsverherrlichend oder pornographisch sind.

Sobald ein Antrag gestellt wurde, wird geprüft. Der Vorwurf wird dem Label mitgeteilt und die können sich dann dazu äußern. In einem Gremium mit Vertreter_innen aus Buchhandel, Musikwirtschaft, freier und öffentlicher Jugendhilfe, Kirchen etc. wird dann entschieden, ob ein Song/Album auf dem Index landet, oder eben nicht.

Es gibt dann letztlich unterschiedliche Listen zum Beispiel mit Medien, die gar nicht mehr verkauft werden dürfen und solchen, die lediglich nicht mehr beworben werden dürfen, aber quasi unter der Ladentheke an Volljährige verkauft werden dürfen.

Wo die Grenzen sind, ist undurchsichtig. Sido darf Ärsche ficken und darüber rappen, wie er möchte. Der „Arschficksong“ ist nämlich nicht auf dem Index gelandet. Ist eben doch nicht so frauenverachtend („Katrin hat geschrien vor Schmerz / Mir hat’s gefallen“). Da ist „Endlich Wochenende“ (2004) dann „schlimmer“, weil Drogenkonsum verherrlicht wird…

In den USA sind sie mit pornographischen Inhalten übrigens empfindlicher, als in Deutschland. Da muss Lady Gaga ihr Album „The Fame Monster“ in zwei Versionen auf den Markt werfen… einmal in der jugendfreien Version und einmal mit dem Parental Advisory Aufkleber. Warum? Weil ein Wort wie „Bitch“ nun mal böse ist!

Anna differentneeds