Das Mutterherz ist schwer, denn das ist der letzte Fuckermothers-Blogbeitrag bei Missy. Zum Abschluss möchte ich den Blick weg von Müttern lenken – und darauf, wem das Mutter-Sein oder Eltern-Sein verboten beziehungsweise erschwert wird.

Es tönt immer wieder penetrant, die Geburtenrate sinke, ‚wir’ würden alle aussterben und es müssten dringendst mehr Kinder her. Solche Alarmrufe sind sowieso schon aus verschiedenen Gründen problematisch – etwa weil die Verantwortung dabei gern allein Frauen zugeschoben wird, weil dieses ‚wir’ auf nationalistischen Grenzziehungen basiert und weil zudem unklar ist, ob das Drama von der sinkenden Geburtenrate überhaupt so zutrifft, wie es gern inszeniert wird (dazu etwa dieser Text von Svenna Triebler). Vor allem erwecken diese Debatten den Eindruck, es ginge einfach nur um die Zahl der Kinder, also um eine quantitative Bevölkerungspolitik. Tatsächlich aber sind keineswegs alle Kinder willkommen. Vielmehr verbirgt sich hinter vielen Maßnahmen eine qualitative Bevölkerungspolitik, die Menschen in Gruppen von ‚guten’ und ‚schlechten’ Eltern einteilt und manche Kinder fördert, andere benachteiligt. Hier eine kleine Auswahl von drei deutschen Gesetzen und politischen Maßnahmen:

1. Künstliche Befruchtung: In Deutschland werden drei Versuche für künstliche Befruchtung von der Krankenkasse mitfinanziert. Allerdings keineswegs für alle: Erstens schreibt eine Richtlinie der Bundesärztekammer vor, dass nur verheiratete oder in einer festen heterosexuellen Partnerschaft lebende Menschen Zugang zu der Behandlung bekommen. Alleinstehende, Frauen in lesbischer Lebenspartnerschaft oder Menschen in polyamorösen Beziehungen gehören also nicht dazu. Vor allem für alleinstehende oder lesbische Frauen ist aber die Befruchtung durch Spendersamen der sicherste, einfachste und oft einzige Weg zu einem Kind. Zweitens müssen jedoch auch Menschen, die in die medizinische Richtlinie fallen – oder, die eine_n der wenigen Mediziner_innen finden, die diese umgehen – die Behandlung aus eigener Tasche bezahlen. Denn die Krankenkassen übernehmen allein bei verheirateten Paaren einen Teil der Kosten. Auch heterosexuelle unverheiratete Paare sind hiervon ausgeschlossen. (Zur künstlichen Befruchtung etwa ein Text von Maria Wersig)

2. Abstammungsrecht/ Adoptionsrecht: Gemäß dem deutschen Abstammungsrecht ist ein Kind, das in einer Ehe geboren wird, ungeachtet seines ‚biologischen Ursprungs’ rechtlich das Kind beider Ehepartner. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt das nicht, auch eine gemeinsame Adoption von Kindern ist nicht möglich. Rechtlich ist in einer lesbischen Lebenspartnerschaft die Person, die das Kind geboren hat, alleinerziehend – ihre Partnerin kinderlos. Eine sogenannte ‚Stiefkindadoption‘ ist zwar möglich, allerdings langwierig, kompliziert und an viele Voraussetzungen gebunden. Das führt dazu, dass beispielsweise eine Mutter in einer lesbischen Partnerschaft, die von Spanien – wo es die rechtlich gleichgestellte ‚Homo-Ehe‘ gibt – nach Deutschland zieht, hier als ‚kinderlos’ eingestuft wird (siehe diesen Text). Ebenso steht Elternschaft in Deutschland nur maximal zwei Personen offen – anders als etwa in Kanada, wo mehrere Menschen Eltern eines Kindes sein können.

3. Staatsbürgerschaft: Manche Länder, etwa die USA, definieren die Staatszugehörigkeit nach dem ‚Ius Soli’, dem ‚Bodenrecht’: Kinder, die in dem Land geboren sind, sind auch dessen Bürger_innen. In Deutschland dagegen herrscht seit dem 19. Jahrhundert das rassistische ‚Ius Sanguinis’, das ‚Blutrecht’, das auf der vererbbaren Staatsbürgerschaft basiert: Nur Kinder ‚deutscher’ Eltern sind ‚deutsch’ und kommen in den Vorzug voller Rechte. Seit 2000 gilt eine reformierte Version des Staatsbürgerschaftsrechts, die allerdings weiterhin starke Einschränkungen beinhaltet. Damit ein in Deutschland geborenes Kind auch Staatsbürger_in ist, muss dazu ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt seit acht Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen. Kinder, die hier ohne deutsche Staatsbürgerschaft leben, werden – je nach Aufenthaltsstatus – mehr oder minder stark diskriminiert. Beispielsweise ist nicht ungewöhnlich, dass Jugendliche mit Duldung sogar noch kurz vor ihrem Abitur abgeschoben werden, wie etwa dieser Fall wieder zeigt. Da scheinen Schlagworte wie ‚Geburtenrate‘ und ‚Fachkräftemangel‘ plötzlich irrelevant.

Diese Liste könnte selbstverständlich noch viel länger sein. Etwa benachteiligt einkommensabhängiges Elterngeld Familien mit wenig Geld und die Zusammenhänge zwischen Hartz IV und Kinderarmut sind allseits bekannt. Auch alltägliche Diskriminierungen durch Rassismus, Antisemitismus und Homophobie gehen sehr viel weiter und finden auf vielen Ebenen statt. Fakt ist in all diesen Fällen, dass es bei ‚der Geburtenrate’ keineswegs nur um die Rate an Geburten in Deutschland geht. Ebenso fördert die Politik und Gesetzgebung keineswegs alle Mütter gleichermaßen. Erwünscht sind in erster Linie heterosexuelle, verheiratete Frauen mit deutscher Staatsbürgerschaft. Alle anderen nicht.