Von Stefanie Lohaus

Kurz nach der Veröffentlichung des Statements „Gegen sexualisierte Gewalt und Rassismus. Immer. Überall. #ausnahmslos“ am 11. Januar 2016 hat auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die #ausnahmslos-Initiative öffentlich auf Twitter unterstützt. Im aktuellen Reformvorschlag ist von dieser Unterstützung nichts mehr zu erkennen.

arindambanerjee / Shutterstock.com
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Eine der zentralen Forderungen der #ausnahmslos-Initiatorinnen, sexuelle Belästigung bei einer Reform des Sexualstrafrechtes endlich als Straftat einzustufen, ist im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums nicht wiederzufinden.

Eine korrekte Umsetzung würde weiterhin bedeuten, dass alle sexuellen Handlungen, die nicht mit ausdrücklicher Zustimmung erfolgen („Ja heißt Ja“), unter Strafe gestellt werden.

Stattdessen bleiben Übergriffe im öffentlichen Raum, wie in Köln vermutlich geschehen, weiterhin legal. Während das Ausnutzen einer schutzlosen Lage bisher mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet wurde, sinkt die Mindeststrafe nun auf sechs Monate und das Opfer muss weiterhin beweisen, dass es zu Widerstand nicht fähig war.

Das Sexualrecht übersieht nach wie vor Menschen, die von Mehrfachdiskriminierung betroffen sind, etwa Menschen mit Behinderung sowie geflüchtete und illegalisierte Betroffene. Mit dem aktuellen Reformentwurf erfüllt das deutsche Strafgesetz auch künftig nicht die Istanbul-Konvention, die Deutschland bereits 2011 unterschrieben hat.

Dass Maas Referentenentwurf nach den Ereignissen in Köln, der breiten Debatte in diesem Jahr und seinem Bekenntnis zu #ausnahmlos hier hinter zentralen Forderungen von Expert_innen zurückbleibt, zeigt dass er kein modernes Sexualstrafrecht schaffen möchte.

Da geht noch was, Herr Maas!