Von Stefanie Lohaus

Heute hat der Bundestag die Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Diese Reform stellt einen deutlichen Paradigmenwechsel dar: Endlich ist der Wille der Betroffenen entscheidend für die Definition von Vergewaltigung und nicht mehr die Frage, ob sie sich ausreichend körperlich gewehrt hat. Dadurch ändert sich ganz grundlegend die bisherige Auffassung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung im Gesetz.

Endlich wird "nein heißt nein" anerkannt. © Mark Wooding/CC BY-SA 3.0
Endlich wird „nein heißt nein“ anerkannt. © Mark Wooding/CC BY-SA 3.0

„Damit sind auch die Anforderungen der Istanbul-Konvention erfüllt, die ganz klar die Strafbarkeit aller nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen fordert“, sagt Katja Grieger, Geschäftsführerin des Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe bff in einer Pressemitteilung.

Kritisch bewerten der bff und auch das Bündnis #ausnahmslos gegen sexualisierte Gewalt und Rassismus jedoch, dass mit der Gesetzesänderung auch Ausweisungen erleichert werden sollen – ein Passus der in letzter Minute von der CDU/CSU-Fraktion eingeschoben wurde.

Dazu #ausnahmslos-Aktivistin Keshia Fredua-Mensah: „Besonders Migrantinnen und Frauen ohne geklärten Aufenthaltstatus können zusätzlich in fatale Abhängigkeitsverhältnisse gebracht werden. Wenn die Täter, wie in den meisten Fällen, aus ihrem privaten Umfeld stammen, kann das Risiko einer Abschiebung dazu führen, dass die Betroffenen erst gar keine Anzeige erstatten.”

Stellt sich nun noch die Frage, wie das Gesetz in der Praxis umgesetzt wird. Dringend notwendig ist es etwa, das Rechtspersonal in Sachen Sexualstrafrecht und sexuelle Selbstbestimmung zu schulen, wie auch an den sexistischen Auslassung des Bundesrichters Thomas Fischer auf Zeit-Online deutlich wird. Und am allerwichtigsten ist nach wie vor Aufklärung, Prävention und eine gesellschaftliche Debatte um konsensuale Sexualität: Damit Straftaten gar nicht erst begangen werden.