Von Birgit Aurelia Janetzky

Jedes Jahr sterben Millionen von Facebook-Nutzer*innen. Doch auf ihrem Account und auch überall sonst im Internet bleibt alles, wie es war. Die wenigsten machen sich Gedanken darüber, was nach ihrem Tod mit den Bildern auf Instagram geschieht. Bei WhatsApp verstummt die Person und nur nahe Angehörige und Freund*innen wissen überhaupt, dass sie gestorben ist.

Obwohl fast jede*r achte Internetnutzer*in es wichtig findet, schon zu Lebzeiten für ihre*seine Angehörigen Hinweise auf ihre*seine Accounts und die Zugangsdaten zu hinterlassen, hat das bisher nicht einmal jede*r Zehnte getan. Zu diesem Ergebnis kam eine Studie des Digitalverbands BITKOM.

Die wenigsten jungen Menschen denken daran, was mit ihren vielen Selfies, Kommentaren und Kontakten geschieht, falls sie sterben sollten. Das kommt zwar statistisch nicht so häufig vor – nicht einmal zwei Prozent der Verstorbenen sind in Deutschland unter vierzig Jahre alt. Aber wenn es passiert, ist die Trauer groß und der digitale Nachlass stellt eine riesige Hürde für die Angehörigen dar.

©Collage Missy – Dimitri Tyan/Roman Kraft

Gibt es kein Testament mit anderweitigen Regelungen, werden die Erb*innen Eigentümer aller Gegenstände des Verstorbenen, also auch des Computers, Smartphones und sämtlicher Speichermedien. Sie dürfen dort nun uneingeschränkt lesen. Und oft müssen sie das auch, denn sie sind u. a. dafür zuständig, dass die letzte Bestellung storniert oder bezahlt wird. Deshalb sollte der Zugang zum Rechner einer Vertrauensperson bekannt sein. Wer nicht möchte, dass die Hinterbliebenen nach dem Tod Einblick in alles erhalten, kann bestimmte Inhalte in einen passwortgeschützten Tresor legen oder eine*n Nachlassverwalter*in damit beauftragen, entsprechende Dateien oder ganze Datenträger vernichten zu lassen.

E-Mail-Accounts und Profile in sozialen Netzwerken sollten nach dem Tod nicht einfach weiterlaufen. Es irritiert schon sehr, wenn man aufgefordert wird, einer verstorbenen Freundin zum Geburtstag zu gratulieren. Bei Facebook gibt es zwischen Nichtstun und Profil löschen noch ein Mittelding: den Gedenkzustand. Der wird über ein Meldeformular und einen Nachweis des Todes beantragt. Wie bei den Google-Diensten gibt es inzwischen auch eine Funktion, mit der man eine*n Nachlassverwalter*in einsetzen kann, die*der im Todesfall Zugriff auf das Profil, aber nicht auf den Chat bekommt.

In den meisten Fällen brauchen Angehörige eine Sterbeurkunde, manchmal sogar einen Erbschein, um über digitale Accounts verfügen zu können. Das kann umgangen werden, wenn die Zugangs­daten vorsorglich hinterlegt sind.

Dieser Text erschien zuerst in Missy 02/18.