Von Bini Adamczak
Bis Ende dieses Jahres muss der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschieden, das die staatlichen Geschlechtseinträge neu regelt. Bereits am 11. Oktober fand die erste Lesung statt. Die gute Nachricht: Mit dem neuen Gesetz gesteht sogar der deutsche Staat ein, dass die Idee der Zweigeschlechtlichkeit ein juristisches Phantasma war. Es gebe, heißt es nun von oberster offizieller Seite, mehr als zwei Geschlechter – mindestens drei. Die schlechte: Darüber hinaus ändert sich mit dem Gesetzesentwurf, der aus Seehofers Innen- und Heimatministerium kommt, nichts. Statt um geschlechtliche Selbstbestimmung geht es um staatliche Kontrolle.

Wer Zugang zu den drei Geschlechtskategorien hat, entscheiden nämlich nicht die Menschen selbst, sondern der juristische und medizinisch-psychiatrische Apparat der Bundesrepublik. Nur jenen Menschen, bei denen sich die medizinische Zunft unfähig erklärt, sie in die erste (männliche) oder zweite (weibliche) Kategorie zu zwängen, soll die dritte Kategorie (divers) offenstehen. Da der Gesetzesentwurf aktuell nicht einmal ein Verbot von Operationen an Kindern vorsieht, wird auch diese gewaltsame Form der geschlechtlichen Zuweisung fortgesetzt werden. Das bedeutet, dass eine juristische Fiktion durch eine andere ersetzt wird. Auf dem Papier gibt es jetzt zwar mindestens drei Geschlechter, aber mit den gelebten Geschlechtern vieler Menschen haben diese weiterhin nicht viel zu tun. 2013 hatte das Bundesverfassungsgericht auf eine Klage reagiert und bestimmt, dass bei Kindern, denen Mediziner*innen auf Grundlage ihrer beschränkten binären Konzepte kein Geschlecht zuweisen können, der staatliche Geschlechtseintrag bis zum 18. Lebensjahr offenbleiben darf. Die neue Klage wurde anfällig, als Menschen, für die diese Regelung geltend gemacht worden war, volljährig wurden und sich nun für keine der zwei überkommenen Optionen entscheiden wollten. Gleichzeitig benannten sie, dass es noch keine Emanzipation ist, innerhalb eines Systems, das auf geschlechtliche Verregelung setzt, als offiziell „unbestimmt“ zu gelten.
Alle, die als Erwachsene feststellen, dass der ihnen zugewiesene Geschlechtseintrag nicht der Wirklichkeit entspricht, haben weiterhin Pech. Wer nämlich den Eintrag im Personenstandsregister ändern will oder einfach den eigenen Vornamen in den Pass eintragen möchte, kriegt es wie in den vergangenen Jahrzehnten mit der geballten Diskriminierungslust der deutschen Behörden und ihrer medizinisch-psychiatrischen „Gutachter*innen“ zu tun. In dieser Hinsicht leben wir, trotz Homoehe, immer noch in den 1950ern.
Dass es überhaupt einen neuen Gesetzesentwurf gibt, ist einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu verdanken, die als „dritte Option“ in die Medien Einzug hielt. Jahrzehntelange Kampagnen von Aktivis-t*innen und wiederholte Klagen hatten dem Obersten Gericht im November 2017 schließlich eine einfache Erkenntnis abgerungen: Es sei eine Zumutung, Menschen einen Geschlechtseintrag aufzuzwingen, ihnen dafür aber ungenügende Optionen anzubieten. Das Gericht forderte den Gesetzgeber daher auf, dem verfassungswidrigen Zustand bis Ende 2018 abzuhelfen, und bediente sich dafür einer einfachen logischen Argumentation. Im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes existieren zwei Möglichkeiten, die Diskriminierung aufzuheben: Entweder es gibt einen (passenden) Geschlechtseintrag für alle – oder für niemand. Damit eröffnete ausgerechnet das Oberste Gericht des deutschen Staats eine historische Chance, die aber nicht ergriffen wird. Fast niemand fordert das Naheliegende: den staatlichen Geschlechtseintrag ganz zu streichen. Warum sollte ein Staat das Geschlecht „seiner“ Bürger*innen überhaupt festschreiben, erfassen und kontrollieren?
Einer der Gründe, warum eine Kampagne gegen den staatlichen Geschlechtseintrag nur stockend Fahrt aufnimmt, könnte die Sorge sein, geschlechtliche Ungleichheit ließe sich ohne eine staatliche Erfassung nur schwer dokumentieren. Dieses Bedenken ist jedoch unbegründet: Wenn Sozialwissenschaftler*innen sexistische Strukturen wie etwa den Gender Pay Gap – also Gehaltsunterschiede aufgrund des Geschlechts – untersuchen, erheben sie das Geschlecht der Befragten sowieso immer selbst. Auf die staatlichen Registereinträge dürfen sie aus datenrechtlichen Gründen gar nicht zugreifen. Ein anderer Grund dürfte sein, dass unter neoliberalen Bedingungen verschiedene politische Kämpfe voneinander getrennt stattfinden. Für jedes Problem gibt es sogenannte Betroffene, die sich in Interessenverbänden organisieren und Sprecher*innen haben, die von den Medien interviewt werden können. Dann kommt das nächste Thema dran. Die Kämpfe gegen sexualisierte Gewalt, gegen geschlechtliche Normierung, gegen den Paragrafen 218, gegen Homofeindlichkeit erscheinen so als unverbunden. Doch die Unterteilung der Menschen in Geschlechter, die Hierarchisierung dieser Geschlechter und die Organisation ihrer Beziehungen zueinander gehören unmittelbar zusammen.
Deswegen geht es bei einem Gesetz zur staatlichen Kontrolle von Geschlecht nicht um etwas, das in den Interessenbereich des einen oder anderen (Inter-, Trans-, Frauen- usw.) Verbands gehört. Das ist nur aus Sicht des Gesetzgebers der Fall, der das Vorgängergesetz deswegen „Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen“ taufte. Aber wir sollten dem Namen nicht auf dem Leim gehen: Diese Gesetze werden nicht für eine kleine Minderheit von Menschen erlassen, die irgendwie anders sind und aktiv oder passiv die vorgeschriebenen Geschlechternormen überschreiten.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gibt es keinen Menschen im heterosexistischen Kapitalismus, der nicht bereits mehrmals leidvoll an die Grenzen des ihm zugeschriebenen Geschlechts geraten wäre. Das Gesetz zur Sicherung der Geschlechtergrenzen gilt allen Menschen, die mit irgendeinem Geschlecht zu leben gezwungen werden. Es hat den Zweck, eine geschlechtliche Ordnung mit staatlichem Zwang abzusichern. Sicher: Nur wer sich bewegt, spürt auch die Fesseln. Aber in Ketten liegen hier alle.
Mit welchen Methoden die Geschlechtergrenzen von staatlicher Seite gesichert werden, ist der breiten Öffentlichkeit weitestgehend unbekannt. Und das ist auch kein Wunder, denn die Gewalt, die seit der Einführung des Gesetzes vor fast vier Jahrzehnten an der Tagesordnung ist, widerspricht dem offenen und aufgeklärten Bild, das an Festtagen wie dem Christopher Street Day so gerne gezeichnet wird. Wer den eigenen Vornamen in den Pass eintragen lassen oder den Geschlechtseintrag in Geburtsurkunde und Reisepass ändern will, muss ein Gerichtsverfahren anstrengen. In dessen Rahmen werden dann medizinisch-psychiatrische Zwangsuntersuchungen angestellt – euphemistisch „Gutachten“ genannt –, die zum Zweck haben, eine physische oder psychische Diagnose zu stellen. Die Kategorien „Inter- oder Transgeschlechtlichkeit“ gelten darin als Krankheiten. Nach Möglichkeit sollen sie mit operativen, hormonellen oder psychologischen Mitteln behandelt werden. Wenn das nicht gelingt, gilt die Diagnose als irreversibel. Nur dann wird die Genehmigung zur Korrektur des falschen Geschlechteintrags erteilt.
Die Berichte aus den Bürgerämtern, aus den Hinterzimmern der medizinischen Dienste klingen, als stammten sie aus der Mitte des 20. Jahrhunderts. Da fordern Ärzt*innen Menschen auf, sich auszuziehen, damit ihre Brüste begutachtet oder ihre Genitalien vermessen werden können. Da verlangen Psycholog*innen von Menschen Auskunft darüber, wo sie ihre Partner*innen anfassen, wie sie Sex haben usw. Da machen sich Angestellte des Bürgeramts über den Namen von Menschen lustig, mit dem diese seit Jahrzehnten leben, und verweigern es, den Namen in den Personalausweis einzutragen. Da drohen Psychiater*innen Menschen, ihnen die Diagnose wieder zu entziehen, wenn sie sich mit ihrem Körper zu wohlfühlen. Die Liste ließe sich fortsetzen, sie bleibt allerdings unvollständig, weil kaum jemand über diese staatlich sanktionierte Gewalt berichtet. Deswegen ist es so wichtig, dass die Horrorgeschichten aus den Arztpraxen und Behandlungszimmern endlich an die Öffentlichkeit kommen.
Dabei geht es nicht vor allem darum, dass sich Menschen noch einmal an ihre teils traumatischen Erfahrungen erinnern, sie aufarbeiten und teilen, sondern darum, die Macht des Blicks umzukehren. In den Blick genommen werden sollen nicht die Menschen, die zwangsuntersucht wurden, sondern die, die diesen Zwang anwenden: die Psy-
chiater*innen, Ärzt*innen, Be-amt*innen, Halbgötter in Weiß, die sich in der Macht suhlen, über das Leben anderer Menschen zu entscheiden. Es geht um den Dreck ihrer normierenden Staatsseelen, der sich dabei zeigt. Und es geht um das Gesetz, das ihnen diese Macht gibt – und das dringend gestrichen werden muss.
Der Gesetzesentwurf des Ministeriums für Inneres und Heimat zählt als Erstes die erwartbaren Kosten auf, die die Einführung einer „dritten Option“ mit sich bringt. Daran lässt sich anknüpfen. Das Gerede vom schlanken Staat ist ein bisschen aus der Mode gekommen, seitdem ebendieser neoliberale Staat mit Milliarden von Euros Banken gerettet hat. Hier aber ließe sich die Formel noch einmal anwenden: Was könnte an Steuergeldern gespart werden, wenn der Wechsel eines Geschlechtseintrags zu einem einfachen Verwaltungsakt würde, wie bereits in Argentinien, Malta, Irland, Dänemark oder Chile? Und wie viele Steuergelder ließen sich erst sparen, wenn Geschlecht gar nicht mehr staatlich erfasst würde? Wie viele Bäume könnten vor der Papiermühle gerettet werden, wie viele Gerichte ließen sich entlasten, wie viele Psycholog*innen könnten lernen, Menschen zu helfen, die ihre Hilfe tatsächlich brauchen und wollen?
Der Gleichbehandlungsgrundsatz, auf den sich das Verfassungsgericht beruft, muss auch hier gelten. Es ist diskriminierend, wenn der Staat einen Bedarf sieht, das Geschlecht von Bürger*innen medizinisch oder psychologisch zu überprüfen, aber diese Überprüfung auf einige Bürger*innen beschränkt. Auch die anderen haben das Recht, sich fragen zu lassen, ob sie sich ihrer Identität wirklich sicher sind, was sie von ihrer eigenen Geburt wissen, wann sie gemerkt haben, dass sie sich mehr für das eine oder ein anderes Geschlecht halten bzw. interessieren, und wo sie sich eigentlich anfassen bei der Selbstbefriedigung. Wenn einige Menschen geschlechtlich überprüft werden, dann müssen alle Menschen geschlechtlich überprüft werden. Hierzu gibt es nur eine einzige Alternative: die Zwangsuntersuchung für alle abzuschaffen – und den staatlichen Geschlechtseintrag gleich dazu.