Von Janne Knödler

Morgens um halb zehn auf Facebook: „Hiermit widerspreche ich den Facebook-Richtlinien und erkläre, dass die Rechte an all meinen persönlichen Beiträgen nur bei mir liegen.“ Woher der Originalpost stammt, weiß niemand, ob es was bringt, kann bezweifelt werden – trotzdem hat es nicht nur deine Mutter schon dreimal geteilt. Fakt ist: Wenn du etwas auf Sozialen Medien postest, bleibst du die*der Urheber*in. Von dir kreierter Inhalt ist dein geistiges Eigentum. Aber: Durch den Post gestattest du Instagram & Co. breite Nutzungsrechte, nämlich die „vollständig bezahlte und gebührenfreie, übertragbare, weltweite Lizenz

für die Nutzung der Inhalte“. Heißt: Instagram darf deine Bilder nutzen und verkaufen, und zwar ohne dass du je einen Cent davon siehst, egal ob mit oder ohne Widerspruchspost. Dennoch sind solche Beiträge kein öf- fentliches Eigentum. Wer geistiges Eigentum nutzt, ohne die Rechte daran zu erwerben, klaut. Denn hinter all dem steckt kreative Arbeit, die bezahlt werden muss. Dass es aber durch die schiere Masse an Inhalten schwer ist nachzuverfolgen, wo ein Werk ursprünglich herkommt, nutzt vor allem großen Unternehmen. Die bedienen sich nämlich an der Arbeit unbekannter Künstler*innen: wie die US-Fast-Food-Kette Denny’s, die den Ausdruck „on fleek“ für ihre Kampagne nutzte, der von der Schwarzen Vloggerin Peaches Monroe auf Vine geprägt wurde. Oder die Fast-Fashion-Kette Zara, die Designs der Illustratorin Tuesday Bassen kopierte und in ihren Kollektionen verarbeitete.

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