Von Carolin Wiedemann

Rund 100.000 Kinder, die jedes Jahr das Licht der Welt nicht erblicken, sind in meinen Augen ein Skandal. Diese Kinder fehlen (…) in der Geburtenrate des Landes“, schreibt Birgit Kelle anlässlich der Neuregelung des § 219a im Nachrichtenmagazin „Focus“. Kelle ist Autorin der Bestseller „Dann mach doch die Bluse zu. Ein Aufschrei gegen den Gleichheitswahn“ von 2013 und „GenderGaga. Wie eine absurde Ideologie unseren Alltag erobern will“ von 2015. Ihre Texte erscheinen regelmäßig in der Wochenzeitung „Junge Freiheit“, dem Sprachrohr der Neuen Rechten, aber auch in „Die Welt“ und „The European“. Kelle steht beispielhaft für die Anschlussfähigkeit der sogenannten „Lebensschutzbewegung“ an die Neue Rechte, und ihre Reichweite zeigt, dass antifeministische Diskurse und Haltungen heute bis in die Mitte der Gesellschaft hineinwirken.

©Julia Kluge

Als der § 219a nach monatelangem Protest Anfang 2019 überarbeitet wurde, hätte man denken können, es tue sich was in diesem Land: Endlich würde den letzten verbliebenen Gesetzen aus der Nazi-Zeit ein Ende gemacht. Doch das Ergebnis ist nur eine Scheinreform, und die ärztliche Vermittlung von Information über Schwangerschaftsabbrüche wird weiterhin kriminalisiert – auch darin zeigt sich, wie sehr der Einfluss der

Abtreibungsgegner*innen zugenommen hat. Dass im Bundestag nach zwanzig Jahren wieder über das Selbstbestimmungsrecht von Schwangeren gestritten wurde, lag vor allem daran, dass es erstmals auf Basis von § 219a einen Schuldspruch gegen eine Ärztin gab. Ende 2017 wurde die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel vom Amtsgericht Gießen zu einem Bußgeld von 6000 Euro verurteilt, weil sie aus Sicht des Gerichts auf ihrer Homepage Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gemacht hatte – obwohl sich dort nicht einmal genaue Informationen zu Abbrüchen finden lassen.Es wird nur erwähnt, dass Hänel diese in ihrer Praxis anbietet. Gegen Kristina Hänel wurde schon zuvor zweimal Anzeige erstattet, doch nie waren Briefe aus dem Gericht gefolgt, und genauso ging es anderen Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche anboten – der Nazi-Paragraf war für die Rechtsprechung schon lange nicht mehr relevant. Bis jetzt.

Hänel selbst hat mehrfach darauf hingewiesen, dass sich darin der Einfluss der Neuen Recht…