Von Sibel Schick

Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche neue Gesetze zur Bekämpfung der Hasskriminalität und des Rechtsextremismus beschlossen. Die betreffenden Gesetze wurden in der Vergangenheit bereits kritisiert – von Expert*innen, der Zivilgesellschaft, aber auch von Betroffenen. Diese wurden nicht gehört.

Seit das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) eingeführt wurde, wird kritisiert, dass Rechte und Rechtsextreme es gegen Minderheiten und linksgesinnte Menschen missbrauchen. Mit organisierten massenhaften Meldungen sorgen diese für die Löschung und Sperrung von bestimmten Posts und Accounts. Davon sind eben überwiegend Minderheiten und Linke betroffen, weil sie im virtuellen Raum schlechter organisiert sind.

©Tine Fetz

Laut NetzDG müssen Betreiber von Social-Media-Plattformen wie YouTube, Facebook, Twitter und Instagram binnen 24 Stunden auf Meldungen reagieren. Die Angestellten dieser Unternehmen müssen entscheiden, ob die gemeldeten Inhalte gegen das Gesetz verstoßen, und entsprechend löschen oder sperren. Da diese Angestellten aber in der Regel keine Jurist*innen und nicht für solche Entscheidungen qualifiziert sind, führte das Gesetz häufig zu Löschungen von Inhalten, die strafrechtlich nicht relevant sind. Währenddessen durften Inhalte und Accounts online bleiben, die eindeutig rassistisch, antisemitisch und rechtsextrem sind.

Da die Betreiber der Social-Media-Plattformen bisher nur in seltensten Fällen die Daten der Accounts, die angezeigt wurden, an die Polizei weitergaben, war die Strafverfolgung schwierig. Das hat seine Richtigkeit – Anonymität ist nämlich nicht das Problem. Jetzt wurde das NetzDG verschäft. Die neue Version will das Problem mit geringen Aussichten für die Ermittlungen lösen, allerdings auf eine gefährliche Weise: Die Betreiber sind verpflichtet, die IP-Adresse und Portnummer der Verfasser*innen von gemeldeten Inhalten automatisch ans Bundeskriminalamt (BKA) weiterzugeben, solange die Mitarbeiter*innen der Meinung sind, dass sie gegen NetzDG verstoßen. Ohne dass ein*e Staatsanwält*in einen Anfangsverdacht feststellt.

Eine willkürliche Person also, die von einem Privatunternehmen angestellt und vielleicht ein paar Stunden in einem Weiterbildungsseminar gesessen hat, entscheidet, wessen personenbezogene Daten an Polizeibehörden gegeben werden. Was könnte schon schiefgehen?

Wenn wir über die politische Gesinnung der Bevölkerung sprechen, denken wir in einem Hufeisenmuster. Deshalb gehen wir davon aus, dass die sogenannte Mitte weder rechts- noch linksextrem, sondern nur vernünftig sei. Nur, das stimmt nicht. Die Mitte in Deutschland ist rechts. Dazu kommt, dass die Perspektiven von Minderheiten der rechten Mehrheitsgesellschaft so gut wie überhaupt nicht bekannt sind. Das heißt, dass die rechte Mehrheitsgesellschaft keine Ahnung hat, wie Minderheiten denken, reden und handeln. Das führt in Interaktion oft zu einer Art Schock. Wenn wir davon ausgehen, dass die Betreiber überwiegend Menschen aus der Mitte einstellen, was statistisch gesehen auch wahrscheinlicher ist, ist es fast schon unvermeidbar, dass diese in ihrer begrenzten, bürgerlichen Wahrnehmung tagtäglich die personenbezogenen Daten von Minderheiten und Linksgesinnten zum BKA weitergeben, weil sie diese für extrem halten.

Nun, wer nicht gegen Gesetze verstößt, habe auch nichts zu befürchten, könnte man denken, wenn man aus der rechten Mitte stammt. Um das glauben zu können, muss man die rechtsextremen Tendenzen der Polizeibehörden ausblenden. Es gibt sehr wohl Menschen, die nichts Falsches zu machen brauchen, um Angst vor der Polizei zu haben. Z. B. Menschen, die nicht weiß sind.

Seit der Afroamerikaner George Floyd von einem weißen Polizisten getötet wurde, wird auch in Deutschland über rassistische Polizeigewalt diskutiert. Die rassistische Polizeigewalt mag hierzulande weniger töten als in den USA. Das heißt nicht, dass die deutsche Polizei nicht rassistisch handeln könne. Ganz im Gegenteil: Es geht um eine Berufsgruppe, der das Gewaltmonopol unterliegt, die allein dafür da ist, die Interessen des Staats, wenn notwendig mit Waffengewalt, durchzusetzen. Die Polizei ist also, von Natur aus, eine rechte Struktur.

Dazu kommt, dass Deutschland ein weißes Land ist, und die deutsche Gesellschaft eine rassistische. Die logische Schlussfolgerung ist also, dass genauso wie die deutsche Gesellschaft auch die deutsche Polizei rassistisch ist. Dass innerhalb der Polizei rechtsextreme Netzwerke existieren, wissen wir bereits von investigativen Recherchen von Journalist*innen. Auch diese werden mit den Daten von Nutzer*innen, die gemeldet werden, beliefert. Daten von Menschen, die von Rassismus betroffen sind, werden rassistischen Polizist*innen auf dem Silbertablett serviert.

Hätte die Bundesregierung auch nur einmal auf die Zivilgesellschaft gehört, wüsste sie, was für eine schlechte Idee das ist. Man fragt sich, worum es hier geht: um Symbolpolitik, auf Papier gegen Rechtsextremismus vorgegangen zu sein, oder darum, wirklich gegen Rechtsextremismus vorzugehen?

Die neue Version des NetzDG ist gefährlich für Minderheiten und linksgesinnte Menschen. Sie ist nicht tragbar und muss schnellstmöglich geändert werden. Um das zu wissen, muss man weder links sein, noch einer Minderheit angehören. Man muss einfach nur zuhören.