Sitzen bleiben!
Von
Von Carolin Wiedemann
Illustration: Tina Kaden
Sie nennen sich Lebensschützer*innen, sie vergleichen Schwangerschaftsabbrüche mit dem Holocaust und gehen jährlich in Berlin gegen das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Uterus auf die Straße. Gegen ein Recht, das es in diesem Rechtsstaat sowieso nicht gibt. Die Bundesregierung hält mit den Paragrafen 218 und 219a StGB an Gesetzen aus der Nazizeit fest, die Abtreibung kriminalisieren. Beim Marsch für das Leben treten neurechte Politiker*innen und Autor*innen wie Beatrix von Storch oder Birgit Kelle
auf, christliche Fundamentalist*innen an der Seite von Rassist*innen, die finden: Diejenigen, die als Frauen gelten, sollen „neue Deutsche“ (so nennt es die AfD) zeugen und aufziehen. Die Märsche sind Schauplätze antifeministischer Mobilisierung. Und jedes Jahr mobilisieren Feminist*innen zu Gegenprotesten. Aktivist*innen, die gegen staatlich-patriarchale Zugriffe auf Körper und für die Legalisierung von Abtreibungen kämpfen. Die dazu aufrufen, sich dem Marsch für das Leben entgegenzustellen. So taten sie es auch 2019. Doch anders als in den Jahren zuvor müssen sie sich dafür nun vor Gericht verantworten – als wäre Feminismus ein Verbrechen.
Am Mittag des 21. September 2019 zogen rund 5500 Abtreibungsgegner*innen durch das Berliner Regierungsviertel, auch Mitglieder der AfD. Mit ihrem Marsch für das Leben forderten sie das vollständige Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen. Als der Zug sich dem Spreeufer in der Nähe des Reichstags näherte, erklangen plötzlich Rufgesänge aus seiner Mitte: „My body, my …