Ein weibliches Paar, welches sich umarmt und ein Herz mit ihren Händen schützen.Tränen kullern über die Wangen. Von Außen wird das paar von Schwertern bedroht.
Illustration: Andrea Dieznin

Roberta und Francesca leben in Padua und haben einen Sohn, der nächsten Januar sechs Jahre alt wird. Für ihn ist es ganz normal, zwei Mamas zu haben. Für den italienischen Staat nicht, denn für diesen gilt: Nur leibliche Elternteile sind Eltern – zumindest, wenn sie homosexuell sind. Im vergangenen Juni hatte die Staatsanwaltschaft Padua die kommunalen Behörden aufgefordert, jeweils die nicht-leibliche Mutter lesbischer Elternpaare rückwirkend aus den Geburtsurkunden der Kinder zu streichen. Heterosexuellen Paaren, die ebenfalls durch Samenspende zu Eltern wurden, soll die Elternschaft nicht aberkannt werden. Betroffen sind 27 Mütter von 33 Kindern. Francesca ist eine von ihnen. Nur Roberta als leibliche Mutter soll in der Geburtsurkunde stehen. Vom doppelten Nachnamen ihres gemeinsamen Sohnes

Emanuele würde der von Francesca gestrichen. Die Chancen, das noch abzuwehren, stehen schlecht. Roberta und Francesca rechnen mit einem negativen Urteil. Zwar gibt es kein Gesetz, gegen das Emanueles Geburtsurkunde verstößt, aber eben auch keines, das solche Fälle erlaubt und klar regelt. In der Folge hat Francesca, sobald das Verfahren durch ist, keinerlei Elternrechte mehr. Ärzt*innenbesuche, von der Schule abholen, medizinische Entscheidungen treffen – für das alles wird sie eine Vollmacht von Roberta brauchen. In einem Notfall dürfte Francesca Emanuele nicht einmal im Krankenhaus besuchen. Würde Roberta etwas zustoßen, hätte sie keinerlei Anspruch auf das Sorgerecht. Die einzige Alternative, um auch wieder vor dem Staat als Familie zu gelten, wäre dann, dass Francesca Emanuele in einem Sonderfallverfahren adoptiert. Ein solcher Adoptionsprozess dauert zwei bis drei Jahre. Emanuele selbst versteht nicht, warum eine seiner Mamas auf einmal nicht mehr seine Mama sein darf. Psychologische Auswirkungen des Ganzen au…