Hä, was heißt denn Vergesellschaftung?
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Über eine Million Menschen waren 2021 dafür: Bei dem von Deutsche Wohnen & Co. enteignen (DWE) initiierten Volksentscheid stimmten fast sechzig Prozent derjenigen, die in Berlin gewählt haben, für den Vorschlag von DWE. Die Initiative fordert, private, profitorientierte Immobiliengesellschaften im Besitz von mehr als dreitausend Wohnungen in Berlin zu enteignen. Auch wenn dies im Interesse der meisten Berliner*innen ist, verhindert der Berliner Senat seit drei Jahren die Umsetzung – egal, ob im Roten Rathaus die SPD oder die CDU sitzt. Doch die Diskussionen um Vergesellschaftung sind nicht abgeklungen, im Gegenteil. Aber – hä? Fordert die Initiative nicht die „Enteignung“?!
Ja, auch. Vor allem aber fordert DWE, dass auf die Enteignung eine Vergesellschaftung folgt: Die Bestände der privaten, profitorientierten Immobiliengesellschaften sollen in Gemeineigentum mit Gemeinwohlorientierung überführt werden. Konkret bedeutet das: DWE schlägt vor, eine Anstalt des öffentlichen Rechtes zu schaffen, in der die Wohnungsbestände gemeinsam von Stadtgesellschaft, Mieter*innen, Beschäftigten und dem Senat verwaltet werden. In der Satzung soll verankert werden, dass die Wohnungen nicht mehr privatisiert werden dürfen, womit sie der Profitlogik entzogen wären. Dann wären sie der demokratischen Kontrolle unterstellt, die über diese Wohnungen im Sinne des Gemeinwohls entscheidet. Was genau „im Sinne des Gemeinwohls“ meint, darüber würde immer wieder neu verhandelt werden.
Aber es ist diese Veränderung des Wirtschaftszwecks, die die „Vergesellschaftung“ von bloßen Enteignungen unterscheidet, wie sie bisher in Deutschland durchgeführt werden: Bis dato wichen private Grundstücke auf staatliche Anordnung bspw. dem Neubau von Straßen oder Flughäfen, oder aber es wurden ganze Dörfer für den Braunkohletagebau abgebaggert. Zwar werden auch hier Privatpersonen oder Firmen aufgrund eines behaupteten „Gemeinwohls“ enteignet, doch ihre Grundstücke gehen dann nicht in Gemeineigentum, sondern in Staatsbesitz über oder werden, wie im Fall des Braunkohleabbaus, an den Energiekonzern RWE überführt. Dafür werden die ehemaligen Eigentümer*innen nach Marktwert entschädigt, etwa, um sich woanders ein neues Haus oder eine neue Firma in Privateigentum zu bauen.
Die Berliner Initiative DWE fordert hingegen eine Entschädigung der Immobiliengesellschaften „deutlich unter Marktwert“ – und eine Veränderung der Eigentumsform selbst. Artikel 15 des Grundgesetzes erlaubt genau dies: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“
Doch ein entsprechendes Vergesellschaftungsgesetz ist seit Gründung der Bundesrepublik nicht verabschiedet worden. Dabei gehört Vergesellschaftung – oder auch: Sozialisierung – zu den Kernforderungen der Arbeiter*innenbewegungen des späten 19. Jahrhunderts und Anfang des 20. Jahrhunderts: Die Produktionsmittel gehören in den Besitz der Arbeiter*innen! Während es damals vor allem um sogenannte „Schlüsselindustrien“ etwa im Bereich Kohle und Stahl ging, stehen heute andere Fragen im Vordergrund: Wie wird der Bahnverkehr organisiert, wie die Gesundheitsversorgung, wie entscheiden Mieter*innen über anstehende Sanierungen? Ob die Aktivist*innen auf der „Let’s Socialize“-Konferenz im Frühjahr 2024 oder die Politikwissenschaftlerin Sabine Nuss in ihrem Buch „Wessen Freiheit, welche Gleichheit?“: Sie alle diskutieren verschiedene Konzepte, die sich hinter dem Begriff „Vergesellschaftung“ verbergen. Was bedeutet „gesellschaftliches“ Eigentum – und wie gelingt gemeinwohlorientiertes Wirtschaften ebenso wie demokratische Mitbestimmung und Selbstverwaltung? Wichtig ist dabei, gesellschaftliches nicht mit staatlichem Eigentum zu verwechseln; vielmehr stehen Modelle wie Genossenschaften oder Anstalten öffentlichen Rechtes im Vordergrund. Auch (Re-)Kommunalisierungen, also der (Rück-)Kauf von (zuvor privatisierten) Krankenhäusern und Energieversorgung, sind kleine Schritte in einem linken Transformationsprojekt, das nicht nur Verlorenes wiedererkämpft, sondern neue Visionen entwirft.
Dieser Text erschien zuerst in Missy 04/24.