Illustration: © Inés Maestre

Von „exzessiver Anwendung von Gewalt durch staatliche Stellen“ sprach Dunja Mijatović, Menschenrechtskommissarin des Europarats, im März 2023. Die Adressat*innen ihrer Rüge saßen im Pariser Élysée-Palast: In Frankreich streikten und demonstrierten damals Hunderttausende gegen die Anhebung des Rentenalters – und das wochenlang. Emmanuel Macrons Regierung, die diese Reform durchsetzen wollte, ließ die sogenannten „Ordnungshüter*innen“ draufhauen. Schon 2018/19, als die Gelbwesten gegen Steuererhöhungen und die Regierung auf die Straßen gegangen waren, hatten viele das mit schweren Verletzungen bezahlt. 

Für ausufernde Polizeigewalt gegen Demonstrierende gab es in den vergangenen Jahren rund um den Globus zahlreiche Beispiele – natürlich in diktatorischen Systemen, allerdings auch in demokratisch

verfassten Staaten. Vielerorts wurden auf gesetzlichem Wege zudem die Rechte derer, die auf die Straße gehen, beschnitten: Mit Einschränkungen des Versammlungs- oder des Streikrechts, wie im Juli 2023 durch den „Strikes Act“ in Großbritannien, mit dem Beschäftigte des öffentlichen Dienstes während eines Streiks zur Arbeit verpflichtet werden können. Parallel dazu wurden die Handlungsfreiheiten jener, die gegen sie vorgehen, oftmals erweitert, etwa durch großzügige Polizeigesetze oder Überwachungsbefugnisse. In Frankreich erließ die Regierung 2021 das Loi de sécurité globale (Gesetz zur umfassenden Sicherheit), das es u. a. Journalist*innen verbieten sollte, die Polizei zu filmen. Dieser Teil des Gesetzes wurde später, immerhin, vom Verfassungsrat einkassiert. In Deutschland wird derzeit diskutiert, heimliche Hausdurchsuchungen ohne Anwesenheit der Betroffenen und die Verwendung neuer Gesichtserkennungssoftware durch die Polizei zu legalisieren. 

Eine Verschiebung zugunsten der Exekutive lässt…