Eine abstrakte Illustration eines Bechers, der von einer Hand gehalten wird, in den Münzen fallen.
© Firpal Jawanda

Arm sein kann teuer werden. Wenn du dir den Fahrschein für die U-Bahn nicht leisten kannst, kostet das sechzig Euro. Wenn du in der Bahn nach Kleingeld fragst und erwischt wirst, kommen nochmals vierzig Euro drauf.

So ist das in Hamburg, wo es verboten ist, in Bussen, Bahnen und an Haltestellen des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) zu betteln. Das klingt superfreundlich: „Moin, eine wichtige Information: Betteln ist in unseren Zügen und Haltestellen nicht erlaubt. Danke!“ Seit Mai 2024 erinnern solche Durchsagen stündlich an das Verbot – oder fordern Fahrgäst*innen auf, Bettelnde zu ignorieren. 

Wenn die Kontrolleur*innen eine Person beim Betteln erwischen, sieht das genauso aus wie bei einer

Fahrscheinkontrolle. Sie nehmen die Personalien der Person auf, rufen die Polizei, wenn sie sich nicht ausweisen kann, und stellen ihr eine schmale graue Quittung aus: „Beanstandung: Betteln“ steht darauf.  

Solche Quittungen hat Teresa Jakobs in letzter Zeit öfter gesehen. Sie arbeitet als Straßensozialarbeiterin der Diakonie in der Hamburger City. Die meisten ihrer Klient*innen sind obdachlos, viele sind auf Spenden angewiesen. Es sei mehrmals vorgekommen, dass Menschen bei einer Kontrolle zwei Strafen auf einmal bekommen hätten, erzählt sie: wegen Fahrens ohne Fahrschein und wegen Bettelns. 

Einen Klienten habe das mehrfach betroffen. „Das sind auf einen Schlag hundert Euro, die die Menschen nicht bezahlen können“, so Jakobs. Die Folge: Inkassoverfahren, rasant steigende Kosten. „Dann liegt da dieser Schuldenberg, den du wegen Bettelns hast.“  Dass Menschen Strafe zahlen sollen, weil sie nach einer Spende gefragt haben, findet sie absurd.

Anders als das Fahre…