© Helena Minginowicz

Asbest auf WBS
Eigentlich klang es zu gut, um wahr zu sein: 60 qm für 691 Euro warm – am Checkpoint Charlie in Berlin. Kritisch nur: Die Anzeige hatte keine Fotos. Von Vorteil: Die Wohnung gab es nur mit Behinderten-Wohnberechtigungsschein, den ich besaß. Meine Behinderung war aber kein entscheidender Faktor für den WBS. Denn trotz Vollzeitjob an einem renommierten Theater lag mein Gehalt nur knapp über der Armutsgrenze.

Die Besichtigung vor Ort ging sehr schnell. Trotzdem fielen mir direkt Mängel auf: ein alter Teppichboden (werde ich rausreißen, dachte ich) und ein seltsamer Geruch (lange nicht gelüftet, erklärte ich mir). Darauf angesprochen, wurde mir versichert: „Wird natürlich noch saniert.“

Mit der Zusage erhielt ich direkt einen Termin zur Vertragsunterzeichnung. Und die Info: doch keine Sanierung. Vertrag vorab sehen? Ging nicht. Zur Unterzeichnung durfte auch niemand mit mir in den

Raum. Ich wollte den Vertrag in Ruhe lesen, brauchte dafür aber Zeit – Deutsch ist nicht meine Muttersprache. Nach 15 Minuten kam eine Mitarbeiterin: „Niemand braucht so lange, die meisten lesen ihn gar nicht.“

Ich las weiter: Es sei nicht ausgeschlossen, dass beim Bau Asbest verwendet worden sei, deshalb dürfe am Boden nichts verändert werden. Den Teppich zu entfernen war also verboten, da gesundheitsgefährdende Fasern freigesetzt werden könnten.

Ich zögerte. Die Frau machte enorm Druck: Es bestehe keine Gefahr und so günstige Wohnungen in Toplage gebe es nicht mehr. Ich würde gern sagen, dass ich gegangen bin – aber ich unterschrieb einen Mietvertrag mit zweijähriger Laufzeit.

Nach zwei Tagen, die ich zum Streichen in der Wohnung verbrachte, wurde mir klar: Sie war unbewohnbar. Der Geruch blieb. Vielleicht kam er vom Boden unter dem Teppich. Es fühlte sich unheimlich an. Die Wohnung hätte nie vermietet werden dürfen, schon gar nicht an eine behinderte Person. 

N…