© Teresa Schoenherr

Es war einer dieser Sätze, die hängen bleiben würden. Deutschland müsse „im großen Stil“ abschieben, sagte Olaf Scholz im Herbst 2023. Die Ampel hatte da längst begonnen, das Aufenthaltsrecht weiter zu verschärfen. Und der damalige Bundeskanzler vollzog den politischen Rechtsruck in einer Debatte, in der Migration zunehmend als Sicherheitsrisiko gerahmt wurde. 

Nur wenige Monate später verabschiedete die Regierung das Rückführungsverbesserungsgesetz, ein Paket, das die Hürden für Abschiebungen noch weiter senken sollte. Der Trend war eindeutig: Die Grundrechte von Geflüchteten sollten immer weiter ausgehöhlt werden.

Neben drastischen Maßnahmen wie einer längeren Abschiebehaft ging dabei eine unscheinbare Änderung fast unter: Ein Paragraf, der vorher geregelt hat, dass Ausweisdokumente von Menschen mit ungeklärter Identität „bis zur Ausreise“ einbehalten werden können, nannte jetzt zusätzlich auch „Datenträger“.

Welche Wucht diese Änderung entfalten würde, wird ein Jahr später klar – bei Menschen wie Makta in Köln. An einem Tag im Juni 2025 sitzt sie im Wartebereich des Ausländeramts. Sie muss ihre Duldung verlängern, wie jeden Monat. Denn eigentlich soll sie Deutschland verlassen. Ihre Abschiebung wurde aufgrund fehlender Dokumente nur vorübergehend ausgesetzt, das Amt verlangt, dass sie sich beim eritreischen Konsulat neue Papiere besorgt. Arbeiten darf sie auch nicht mehr, ihren Job als Putzkraft in einem Supermarkt musste sie aufgeben.

Was dann passiert, trifft sie unvorbereitet: Als sie das Zimmer ihrer Sachbearbeiterin betritt, warten dort vier Polizist*innen. Sie halten sie fest und durchs…