© Ignacio Rosaslanda

Am dritten Prozesstag, dem 20. Mai 2026, beginnt die Verhandlung in Stuttgart-Stammheim mit Verspätung und einem Eklat. Vi, eine*r der Angeklagten, wird sichtbar gegen den eigenen Willen in einem Bürostuhl in den Saal gerollt. Nach kurzem Schock erhebt sich das Publikum zu einer solidarischen Standing Ovation. Kurz darauf tragen Beamt*innen Crow, Daniel, Leandra und Zo in den Saal. Unter diesen Namen kennt die Solidaritätsbewegung die „Ulm 5“.

Die Aktivist*innen hatten sich aus Protest gegen die bisherigen Verfahrensbedingungen geweigert, den Saal freiwillig zu betreten. 

Diese Bedingungen umfassen Handschellen, eine Glaskabine, die die Angeklagten von ihren Anwält*innen trennt, und eine U-Haft unter erschwerten Sicherheitsvorkehrungen, die, Stand Juli, seit zehn Monaten andauert. Die Staatsanwaltschaft wirft den fünf in der Anklageschrift vor, am 8. September 2025 in die deutsche Niederlassung des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems in Ulm eingedrungen zu sein. Dort sollen sie Scheiben eingeschlagen, elektronische Geräte und Inventar zerstört sowie Slogans an die Wände gesprüht haben. Der Schaden soll sich auf eine Million Euro belaufen. Laut eigener Aussagen wollten sie damit einen Teil der Rüstungsexporte nach Israel stoppen und gegen das Vorgehen Israels im Gazastreifen protestieren, das internationale NGOs wie Amnesty International und eine unabhängige, vom UN-Menschenrechtsrat…