Letzte Woche erregte eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Aufsehen, die erklärte, dass ein eventuell biologischer Vater eines ehelich geborenen Kindes die Möglichkeit haben müsste, auch gegen den Willen der rechtlichen Eltern die biologische Vaterschaft feststellen lassen zu können. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gilt als Vater eines Kindes nämlich grundsätzlich der Ehemann der Mutter. […]