Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.„Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichungen einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. Anzeigenaufträge durch eine Agentur werden in deren Namen in Rechnung übernommen.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen.

3. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

4. Für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, der Verlag hat eine bestimmte Platzierung ausdrücklich schriftlich bestätigt.

5. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, können als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich gemacht werden.

6. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, des Motivs, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlags abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben wurden. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

7. Für die rechtzeitige Lieferung geeigneter, einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen bzw. telefonisch veranlassten Änderungen, sowie für Fehler infolge undeutlicher Niederschriften, übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Der Verlag gewährleistet die für den Titel üblichen Druckqualitäten im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

8. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Reklamationen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

9. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art übliche tatsächliche Abdruckgröße in der Rechnung zugrunde gelegt.

10. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begrün¬deter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen weiterer Anzeigen, ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel, von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

11. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg.

12. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstücke, Matern, Druckunterlagen, Lithos und Zeichnungen sowie vom Auftraggeber gewünschter oder zu vertretender erheblicher Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber.

13. Sämtliche Druckunterlagen werden nur auf ausdrückliche Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Aufbewahrungspflicht endet drei Monate nach Ablauf des Vertrages, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.

14. Storno von Anzeigenschaltungen nur schriftlich./ 0% des Anzeigenpreises bei Storno zwei Wochen vor Anzeigenschluss, / 50% des Anzeigenpreises bei Storno später als zwei Wochen vor Anzeigenschluss, / 100% des Anzeigenpreises bei Storno nach Druckunterlagenschluss. / Auf Mehrfachschaltungen gewährte Rabatte gelten bei Teilstorno nur noch bedingt!

15. Widerrufsbelehrung bei regelmäßiger Lieferung von Waren: Sie können die Bestellung binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Sie die erste bestellte Ausgabe erhalten, nicht jedoch vor Erhalt einer Widerrufsbelehrung gemäß den Anforderungen von Art. 246a §1 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB. Zur Wahrung der Frist genügt bereits das rechtzeitige Absenden ihres eindeutig erklärten Entschlusses, die Bestellung zu widerrufen. Sie können hierzu das Widerrufs-Muster aus Anlage 2 zu Art. 246a EGBGB nutzen. Der Widerruf ist zu richten an:

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16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.