Von Tove Tovesson

Bayern. Nach der angestrebten Verschärfung des Polizeigesetzes zur Ausweitung von Überwachung sollen nun psychisch kranke Menschen leichter gegen ihren Willen institutionalisiert und kriminalisiert werden können. Im Gesetzentwurf des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes vom 15. Januar 2018 heißt es: „… es wird ein sachgerechter Ausgleich zwischen den Belangen psychisch kranker Menschen und den Interessen des Staates, der die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und seine Bürger zu schützen hat, hergestellt.“ Hilfe indeed. Wenn in Deutschland Dinge, die Menschen betreffen, „sachgerecht“ ablaufen, kann schon mal nichts schiefgehen.

Ein Polizist „therapiert“ eine Person in Handschellen. © Tine Fetz

Insbesondere nicht folgende Pläne: In einer sogenannten Unterbringungsdatei sollen, parallel zur normalen Krankenakte, u. a. persönliche Daten, Untersuchungsbefund, Unterbringungsdauer und mehr vermerkt werden. Diese Datei darf u. a. zur Erstellung eines Registers, zur Verhinderung und Verfolgung von Straftaten und zur „Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person oder für bedeutende Sachwerte“ verwendet werden. Das heißt, die Polizei hat Zugriff auf diese Informationen. Außerdem ist sie befugt, selbst Zwangseinweisungen anzuleiern, wenn es ihr sinnvoll erscheint. Die Speicherung dieser Daten ist faktisch zeitlich unbegrenzt möglich.

Die im Gesetzentwurf formulierte Ausweitung der psychiatrischen Notversorgung ist nur auf den ersten Blick ein Lichtblick, denn diese Notversorgung ist strukturell an die forensische Psychiatrie gekoppelt. Zusätzlich geplante Präventionsstellen laufen unter dem Motto „Stopp die Gewalt in Dir“ [sic], was an Ironie und dämonisch-magischer Saumseligkeit schwer zu überbieten ist. Der ganze Gesetzesentwurf und besonders dieser Leitspruch behandeln psychische Krankheit als Prädiktor für Gewalttätigkeit. Alternative: keine. Dass psychisch kranke Menschen jedoch ein deutlich höheres Risiko haben, Opfer von interpersoneller und staatlicher Gewalt zu werden, wird nicht nur übergangen, sondern damit besiegelt.

Bayern, der notorische Geisterfahrer unter den Vorreitern der Geschichte, ist da auf einer ganz heißen Spur zurück ins 18. Jahrhundert. Zusammen mit dem (nicht mehr ganz) neuen deutschen Prostituierten“schutz“gesetz, das die Anmeldepflicht für Sexarbeiter*innen einführt, dem Höllenkreis für Arme namens Hartz IV und immer weiter verschärftem Asylrecht kommen wir da auf einen praktischen Bausatz, um Geschichte zu wiederholen.

Und sicher ist die Polizei bestens für den Umgang mit Menschen in psychischen Krisen geeignet, wenn schon medizinisch geschulte Sanitäter*innen und Hausärzt*innen hier regelmäßig kolossal versagen, ganz zu schweigen von den Tücken bestehender Psychiatrie. Es besteht auch keinerlei Gefahr, dass die Polizei dieses erweiterte Instrumentarium irgendwie gemeinsam mit ihrem unermüdlichen Einsatz für People of Color, traumatisierte Geflüchtete und andere Marginalisierte sowie ihrem tiefen Respekt für linken Protest zu einem satanarchäolügenialkohöllischen Wunschpunsch aufkocht. Der ohnehin schon stigmatisierten psychiatrischen und psychologischen Behandlung kann nichts Besseres passieren als die Kriminalisierung ihrer Nutzer*innen: In Zukunft wird jede*r das Recht auf 60 Minuten tägliche Bewegung im Freien haben!