What we talk about when we talk about Menschenhandel
Von MissyRedaktion
Von Livia Valensise für Ban Ying
Menschenhandel ist eine schwere Straftat gegen die persönliche Selbstbestimmung eines Menschen. Niemand ist für Menschenhandel, alle sprechen sich gegen Menschenhandel aus. Welche praktischen Konsequenzen aber aus dieser Proklamation folgen müssten, darüber herrscht weit weniger Einigkeit. Und nicht selten findet man sich als feministische NGO dann in sehr fragwürdiger Gesellschaft wieder.

Unerwünschte Mitstreiter*innen: Zwei Lektionen
Ein unerwünschter, selbsternannter Mitstreiter im Kampf gegen den Menschenhandel, von dem sich Organisationen wie Ban Ying, eine feministische Fachberatungsstelle gegen Menschenhandel in Berlin nun seit ein paar Jahren abgrenzen müssen ist Matteo Salvini, der offen rassistische italienische Ex-Innenminister. Wait, what? Ja, auch er fordert das Ende von Menschenhandel, meint damit aber die Kriminalisierung von wahlweise Schleppern und NGOs.
Im Sommer 2017 war vor der Küste Siziliens der Aufruf „Stop Human Trafficking“ zu lesen. Das Schiff, an dem das Banner hing: gechartert von der Identitären Bewegung, der rechtsradikalen Gruppierung aus Deutschland, die unter dem Namen „Defend Europe“ mit der Schiffsaktion Geflüchtete und Migrant*innen an vorderster Front, höchstpersönlich von der Überquerung des Meeres, der Flucht abhalten wollte. In einer an Zynismus kaum zu überbietenden Aktion warfen die Identitären, die in Deutschland vom Verfassungsschutz beobachtet werden, den Rettungsschiffen der Hilfsorganisationen wie Ärzte ohne Grenzen und SOS Meditérrané vor, im Mittelmeer Menschenhandel zu betreiben.
Lektion eins: Menschenhandel ist nicht gleich Menschenschmuggel (siehe dazu beispielsweise die differenzierende UN-Definition). Das bedeutet im Umkehrschluss, dass das Vorgehen gegen Menschenhandel nicht durch die Kriminalisierung von Schmuggler*innen und noch dichtere Grenzen erreicht wird. Im Gegenteil: Genau diese unsicheren Flucht- und Migrationswege begünstigen ausbeuterische Verhältnisse. Das Schaffen legaler, sicherer und langfristiger Einwanderungs- und Arbeitsmöglichkeiten, auch im Niedriglohnsektor, wäre ein erster Schritt, um Migrant*innen vor Ausbeutung zu schützen.

„Feminism and its Strange Bedfellows“
Dass Salvini sich aus populistischen Gründen des Begriffs Menschenhandel bedient und für die real Betroffenen nichts weiter übrig hat – so weit, so klar.
Doch was ist mit denjenigen, die – wie Ban Ying – ihre Aufgabe darin sehen, Frauen zu unterstützen, die Opfer dieser ausbeuterischen Straftat wurden? Auch hier zeigt sich, dass es auf die feinen Unterschiede ankommt. Denn auch unter sich als feministisch definierenden Organisationen gibt es deutliche Differenzen. Dreh- und Angelpunkt dabei ist meist die Haltung zu Sexarbeit.
„The relationship between human trafficking and sex work remains one of the most contentious issues in the anti-trafficking field“, heißt es in einer Publikation der Global Alliance Against Trafficking in Women. Das gesamte Feld der Anti-Menschenhandelsarbeit scheint in diesem Hinblick aufgeteilt in zwei Seiten mit entgegengesetzten Annahmen darüber, welche Umstände für Menschenhandel verantwortlich sind – und dementsprechend, wie er zu bekämpfen sei.
Sowohl evangelikal/christlich finanzierte Organisationen als auch einige selbsternannt feministische Organisationen sehen jede Form der Sexarbeit als Ausbeutung, und daher als Hauptursache für Menschenhandel, und fordern eine Kriminalisierung – oftmals Freierbestrafung nach sogenanntem nordischem Modell – der gesamten Sexindustrie. Der Verein Terre des Femmes hat sich über diesen Streit entzweit.
Doch nicht selten entscheidet sich eine Frau* selbst dazu, als Sexarbeiterin tätig zu werden, wird aber über die tatsächlichen Arbeitsbedingungen getäuscht und findet sich in einer Zwangslage wieder, die den juristischen Kriterien von Menschenhandel entsprechen. Auch rechtlich ist klar: Ursprüngliche Einwilligung seitens der späteren Opfer wirkt sich nicht schuldmindernd für die Täter*innen aus.
Daraus folgt Lektion zwei: Sexarbeit ist nicht gleich Menschenhandel (und vice versa), bedeutet: Nicht jede Form von Ausbeutung hat mit Sexarbeit zu tun. Und nicht jede Form von Sexarbeit ist Ausbeutung/Menschenhandel.
Problematisch an der Verschmelzung von Sexarbeit und Menschenhandel ist, dass Frauen aus dieser Grundhaltung heraus auch dann viktimisiert werden, wenn sie sich bewusst dazu entschieden haben, als Sexarbeiterinnen tätig zu werden. Eine Haltung, die die US-Amerikanerin Laura Maria Augustin unter dem Begriff „rescue industry“ zusammenfasst: Die Zuschreibung eines Opferstatus an Personen (meistens Frauen), die sich rational und bewusst für die Sexarbeit (und die Migration!) entschieden haben und sich, zumindest in diesem Entscheidungsmoment, nicht als Opfer sehen.
Warum Rettung anbieten, wenn stattdessen Rechte auf der Strecke bleiben, fragt das Projekt „Rights not Rescue„, welches derzeit vom International Committe on the Rights of Sex Workers in Europe durchgeführt wird. Die Idee: Sexarbeiter*innen nicht als Opfer zu betrachten, sondern als aktive Akteur*innen im Kampf gegen Ausbeutung und Menschenhandel und für menschenwürdige Arbeit.
In der Debatte um ein Verbot von Sexkauf kommt häufig das Argument der freiwilligen Prostitution auf, und das Beispiel der jungen Studentin aus gutem Hause, die, aus Lust an dem Beruf, als Escort arbeitet. Diese absolute Minderheit, so heißt es dann von Sexkaufgegner*innen, dürfe nicht die große Mehrheit legitimieren, die dies eben nicht freiwillig aus einer privilegierten Situation heraus tut.
Doch was heißt eigentlich rationale, freiwillige, bewusste Entscheidung in Zeiten extremer (globaler) Ungleichheiten? Wieso wird in einer Welt, die so entscheidend gesteuert wird durch ökonomische Sachzwänge, gerade beim Thema Sexarbeit so sehr auf den angeblich freien Willen bestanden?
Nach Auffassung von Luca Stevenson, der heute das internationale Netzwerk ICRSE leitet, wird mit dieser Haltung eine sehr weiße Mittelschichtsposition abgebildet. „Nur sehr wenige Menschen können ihre Arbeit frei wählen und viele Faktoren tragen dazu bei, dass jemand in informellen, prekären oder sogar gefährlichen Branchen wie der Sexarbeit tätig wird. Die Kriminalisierung der Sexarbeit schafft keine wirtschaftlichen Optionen, sondern macht Sexarbeiter*innen verletzlicher, prekärer.“
Man muss nicht der Auffassung sein, dass Sexarbeit die tollste, emanzipierendste Arbeit der Welt ist und sicher gibt es qualitative Unterschiede zwischen Sexarbeit und anderen Arbeitssektorenwie der Care Arbeit oder Haushaltsarbeit. Und dennoch gilt es anzuerkennen, dass es eine Entscheidung dafür – als eine von wenigen verfügbaren Optionen – geben kann. Und dass es für diese Entscheider*innen den maximalen Schutz, im Sinne von Zugang zu Rechten, geben muss.
Deshalb fordert Ban Ying einen realen Schutz für alle Sexarbeiter*innen, unabhängig vom Aufenthaltsstatus, und nicht ein weiteres Drängen in die Illegalität beispielsweise von undokumentierten Sexarbeiter*innen, wie es das Prostituiertenschutzgesetz langfristig bewirken wird.
Was bedeutet feministische Anti-Menschenhandelsarbeit?
Feministische Anti-Menschenhandelsarbeit bedeutet für die Beratungspraxis, dass Frauen* auf eine Art beraten werden müssen, die weder versucht, sie zu bekehren, noch sie verurteilt, sondern ihre Migrations- und Arbeits-, ja Lebensgeschichte so akzeptiert, wie sie von ihnen erzählt wird. Das bedeutet auch, dass sowohl Frauen beraten werden, die vielleicht nie in einem Massagesalon enden wollten; als auch Frauen*, die vielleicht in ihrem Heimatland in der Sexindustrie tätig waren und auch in Deutschland weiterhin ihrem Beruf nachgehen, obwohl sie zwischenzeitlich Betroffene von Menschenhandel, um ihren Lohn betrogen und ausgebeutet wurden.
Sie bedeutet auch:
- Die Entscheidungen der Klientinnen als solche zu akzeptieren und zu respektieren.
- Die Rechte von Betroffenen von Ausbeutung und Menschenhandel durchzusetzen – und sich zeitgleich der problematischen Kategorisierung in Migrant*in, Geflüchtete, Opfer von Menschenhandel bewusst zu sein.
- Die Vulnerabilität von Frauen für Ausbeutung und/oder Menschenhandel nicht als natürliche Gegebenheit, sondern als Folge globaler, struktureller Einschränkungen von Frauen* zu sehen (u. a. Beschäftigung in informeller Arbeit, ungleicher Zugang zu sozialen Sicherheitsleistungen).
- sich gegen die passive Darstellung von Frauen*, die im Anti-Menschenhandelsfeld gerne verwendet wird, zu wehren.
- sich für legale, sichere, langfristige Einwanderungswege, auch in den Niedriglohnsektor, einzusetzen.
Und schließlich erfordert all dies, sich kontinuierlich mit der eigenen Position in dem strittigen Feld auseinanderzusetzen, diese zu hinterfragen und offen zu bleiben, für das, was die Zukunft noch bereithält.
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Ban Ying bedeutet auf Thai Haus der Frauen, unter diesem Namen wurde 1989 in Berlin ein Verein gegründet. Das erklärte Ziel der Sozialarbeiterinnen aus dem Gesundheitsamt Charlottenburg war es damals, einen sicheren Ort zu schaffen für die zunehmende Zahl an thailändischen Frauen, die dort in die Gesundheitsberatung kamen und von Zwangsprostitution berichteten. Reguläre Frauenhäuser waren damals nicht bereit, diese Frauen aufzunehmen: Ausländerinnen, noch dazu Prostituierte – nicht die richtige Zielgruppe.
Mit einer Zufluchtswohnung sowie einer Beratungs- und Koordinationsstelle gegen Menschenhandel setzen die Mitarbeiterinnen von Ban Ying sich seitdem für Migrantinnen ein, die von Ausbeutung, Gewalt und Menschenhandel betroffen sind. Und zwar durch direkte Beratung, die Unterbringung in einer anonymen Schutzwohnung – und wissenschaftliche sowie Öffentlichkeitsarbeit.
Im September 2019 feiert die Organisation ihr dreißigjähriges Bestehen mit einer Ausstellung, die unter dem Titel „Nit in Transit – Cecile in Exil – Dora in Diaspora“ vom 09. bis 26. September im Haus der Demokratie und Menschenrechte zu sehen sein wird und Gemälde, Collagen und Fotografien der Künstlerinnen Bussaraporn Thongchai und Krisanta Caguioa-Moennich versammelt.