Stell dir vor, du bist 38 Jahre, FLINTA, gesund und nicht behindert. Du erkrankst schwer an Covid, weshalb du ins Krankenhaus musst. Mit Ärzt*innen hattest du bislang nicht viel zu tun. Aber du vertraust darauf, dass du in guten Händen bist. Neben dir auf dem Zimmer liege ich, Anne. Ich bin genauso alt wie du und mag dieselben Dinge. Generell unterscheidet uns nicht viel, nur dass ich eine Behinderung habe, die dazu führt, dass ich ein Lungenvolumen von nur 15 Prozent habe und sowieso nachts beatmet werde. Unser Zustand verschlechtert sich gleichzeitig und die Ärzt*innen diskutieren, ob es Sinn macht, uns in ein künstliches Koma zu versetzen und zu beatmen. Doch im ganzen Umkreis gibt es nur noch ein Beatmungsgerät. Wer soll es bekommen? Als nicht vorerkrankte/behinderte Person hast du auf dem Papier die besseren Chancen, die Infektion zu überstehen, deshalb würdest du das letzte Gerät bekommen. Wie fühlt sich das an?
Was wir hier beschreiben, ist eine Form von Ableismus, die Menschen mit Behinderungen während der Corona-Pandemie erlebt haben. Ableismus ist ein Begriff, der im deutschsprachigen Raum immer mehr Verwendung findet. In unserem Buch beschreiben wir Ableismus als die Diskriminierung von behinderten Menschen, basierend auf negativen Vorurteilen zugunsten nicht-behinderter Menschen. Er fußt auf der
Annahme, dass die Fähigkeiten der Dominanzgesellschaft denen der behinderten Menschen überlegen seien. Ableismus hat immer etwas damit zu tun, dass Menschen mit Behinderung strukturell benachteiligt werden, aber auch, wie Menschen mit Behinderung in Kultur und Medien dargestellt werden. Genauso hat Ableismus mit dem eigenen Handeln und der Reflexion von Privilegien und Vorurteilen zu tun. Oft sprechen wir davon, die „Barrieren in den Köpfen zu senken“. Das ist wichtig, doch gleichzeitig machen wir es der Dominanzgesellschaft damit einfach. „Barrieren“ klingt weniger bedrohlich als Diskriminierung und beschönigt dadurch die Ausschlussmechanismen, mit denen Menschen mit Behinderung alltäglich konfrontiert sind.
Die Debatte um die Triage während der letzten Jahre war das Paradebeispiel für Ableismus. Viele Menschen hatten vor Covid noch nie den Begriff Triage gehört, weil wohlhabende Länder wie Deutschland nur bei Zugunglücken oder ähnlichen Katastrophen rationieren müssen, wer medizinisch versorgt wird und wer nicht. Doch dann kam die Pandemie und während mancher Wellen stiegen die Infektionszahlen so weit an, dass die Intensivstationen voll waren und das neue „Luxusgut“, Beatmungsgeräte, knapper und knapper wurde.
Dann, Mitte März 2020, verkündeten verschiedene medizinische Fachgesellschaften, wie die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), gemeinsam, dass Ärzt*innen im Falle von Ressourcenknappheit anhand mehrerer Kriterien entscheiden sollten, wer ein Bett auf der Intensivstation oder ein Beatmungsgerät erhält. Eines war die „Clinical Frailty Scale (CFS)“, zu Deutsch „klinische Gebrechlichkeitsskala“, in der verschiedene Beeinträchtigungen, Hilfsmittel wie Rollstühle und Rollatoren, Assistenzbedarf und Vorerkrankungen aufgeführt waren. Daneben gab es noch weitere Kriterien, die in ihrer Gesamtheit zu einer massiven Benachteiligung behinderter Menschen führen würden. Gäbe es also nur ein Beatmungsgerät, aber mehr als eine zu beatmende Person, dann könnten die Ärzt*innen das Gerät der Person zuteilen, die die höchsten Erfolgsaussichten hat – also meist die nicht-behinderte Person. Menschen mit Behinderungen fürchteten um ihr Leben. Sie wurden von der Dominanzgesellschaft beschwichtigt, während in Großbritannien die ersten erkrankten behinderten Menschen unbehandelt blieben.
Die Organisation AbilityWatch e. V. legte beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Regelung ein, denn es ist Aufgabe der Gesetzgeber*innen, ein Gesetz zu verabschieden, das für Patient*innen und Mediziner*innen eine rechtssichere Entscheidungs- und Behandlungssituation herstellt. Dieses Gesetz darf keine Kriterien beinhalten, die unmittelbar oder mittelbar diskriminierenden Charakter haben. Das sah auch das Gericht so und entschied, dass Menschen mit Behinderungen im Falle einer Triage nicht benachteiligt werden dürfen. Daraufhin beschloss der Bundestag eine Triage-Regelung für Pandemien, gegen die im Dezember 2023 wiederum 14 Ärzt*innen Verfassungsbeschwerde einlegten. Es bringe sie in „eklatante Gewissensnöte“. Und so bleibt auch für die Zukunft die Angst, in einer Notfallsituation nicht versorgt zu werden.
Die Annahme, dass behindertes Leben weniger wert sei als ein nicht-behindertes, ist tief verankert in der Gesellschaft. Vielleicht hast du ja auch schon mal gedacht: „Würde ich im Rollstuhl sitzen, dann wäre mein Leben vorbei“, oder „blind/taub zu sein, das muss ja schlimm sein“. Damit bist du nicht alleine – Ableismus zieht sich durch die Geschichte wie ein roter Faden.
In der Zeit vor und während des Zweiten Weltkriegs verfestigte sich ableistisches Gedankengut in Form von Eugenik, was so viel bedeutet wie „von edler Abstammung“ oder „edel geboren“. Eugenik sollte das biologische Erbgut des Menschen verbessern. Nach dem Ersten Weltkrieg kam eine solche Kosten-Nutzen-Rechnung bei der Dominanzgesellschaft gut an, weshalb sowohl Konservative und radikale Rechte, Liberale, Sozialdemokrat*innen als auch Vertreter*innen der Frauenbewegung zu den Unterstützer*innen gehörten. Vor allem in Zeiten des Nationalsozialismus wurde das eugenische Gedankengut dann zur Handlung: Es wurden staatlich geförderte Programme zur Sterilisation von Menschen mit vermeintlichen „genetischen Defekten“ eingeführt. Deutschlandweit wurden 360.000 behinderte Menschen zwangssterilisiert, Tausende starben an den Folgen. Die erzwungene Unfruchtbarmachung fast aller behinderter Menschen dieser Zeit markierte den Vorläufer des Euthanasie-Programms und Holocausts.
„Euthanasie“ ist eigentlich ein neutrales Wort und heißt „guter Tod“, hat aber über die Zeit eine Bedeutungswandlung erfahren. Ursprünglich gedacht als die medizinische Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen, wurden Ende des 19. Jahrhunderts unter diesem Deckmantel unheilbar kranke Menschen von ihren „Leiden erlöst“ bzw. „beseitigt“. In den 1920-Jahren forderten der Psychiater Alfred Hoche und der Strafrechtler Karl Binding dann die Tötung psychisch kranker und geistig behinderter Menschen, sogenannter „Ballastexistenzen“.
Es folgte die „Aktion T4“, benannt nach der Dienststelle in der Berliner Tiergartenstraße Nr. 4, während derer ab 1939 systematisch Menschen mit Behinderungen in Heil- und Nervenanstalten getötet wurden. Die „Aktion T4“ wurde 1941 nach harscher Kritik aus der Öffentlichkeit, zunehmender Kritik der Kirchen und anderer Organisationen zwar offiziell gestoppt, doch behinderte Menschen wurden durch „medizinische Behandlungen“ weiter getötet oder fielen medizinischen Experimenten zum Opfer. Der ableistische Gedanke, behinderte Menschen wären besser dran, würden sie nicht leben, spielt auch heute noch eine große Rolle. Verschiedene Medien reproduzieren ihn, so z. B. das Buch/der Film „Ein ganzes halbes Jahr“. Solche Narrative vermitteln der Dominanzgesellschaft, behinderte Menschen müssten „von ihrem Leid erlöst werden“, was im schlimmsten Fall zu direkter Gewalt führen kann.
Erst etwa siebzig Jahre nach Ende der „Aktion T4“, im Februar 2009, hat sich Deutschland mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) offiziell dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen umfassend vor Diskriminierung zu schützen und Inklusion voranzutreiben. Die UN-BRK überträgt allgemeingültige Menschenrechte auf Menschen mit Behinderungen und ist ein internationales Abkommen. Die offizielle deutsche Übersetzung der UN-BRK ist fünfzig Paragrafen lang und regelt Bereiche wie z. B. Rechte von Frauen und Kindern mit Behinderungen, Barrierefreiheit, Bildung, Arbeit, Schutz vor Gewalt, Schutz der Selbstbestimmung, Gesundheit und Teilhabe. Die UN-BRK führte ein neues Verständnis von Behinderung ein, nämlich, „dass Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern“. Dieses menschenrechtliche Verständnis von Behinderung steht dem ableistischen medizinischen Blick auf Abweichungen bzw. „Norm“ entgegen.
Deutschland wurde mittlerweile schon zum zweiten Mal von den Vereinten Nationen für die Nichteinhaltung der Konvention gerügt: Die Bundesrepublik versage in vielen Bereichen. Nicht nur gibt es bei manchen Themen gar keinen Fortschritt, bei einigen sind sogar Rückschritte passiert. So z. B. im Bereich Bildung, denn anstatt inklusive Schulen zu schaffen, werden in einigen Bundesländern neue Förderschulen gebaut. Das ist einer der Punkte, der in Bezug auf die UN-BRK und deren Umsetzung in Deutschland seit deren Einführung immer wieder kritisiert wird: In Deutschland besteht ein stark ausgebautes System von Sonderstrukturen – sowohl in der schulischen Bildung und bei der Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) als auch in Form von großen stationären Wohneinrichtungen. Kinder mit Behinderung gehen erst in Förderschulen und danach direkt in die Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Derzeit sind mehr als 320.000 Erwachsene in WfbM beschäftigt. Gesellschaftlich haben wir uns mit der UN-BRK dazu verpflichtet, Werkstätten (und alle anderen Sonderwelten) schrittweise abzubauen. Gleichzeitig bleiben die Zahlen der dort Beschäftigten konstant oder steigen sogar an.
Unsere Gesellschaft glaubt, Werkstätten für behinderte Menschen seien etwas Gutes und die dort arbeitenden Menschen würden gefördert. Dabei sind diese Werkstätten nicht inklusiv. Werkstattbeschäftigte haben nicht die gleichen Rechte wie Angestellte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Gesetzlich gelten sie als „arbeitnehmer*innenähnlich“, weshalb sie durch keine Gewerkschaft vertreten werden und keinen Betriebsrat gründen dürfen. Es existieren zwar Frauenbeauftragte und Werkstatträte, doch auch die haben nicht die gleichen Rechte wie Betriebsräte. WfbM haben auch den Auftrag, behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln, doch die Übergangsrate liegt seit Jahren bei unter einem Prozentpunkt.
Große deutsche Unternehmen produzieren in WfbM. Sie können das auf die Ausgleichsabgabe anrechnen, ein Geldbetrag, der bezahlt werden muss, wenn Betriebe nicht genug behinderte Menschen beschäftigen. Gleichzeitig erhalten behinderte Menschen in Werkstätten nur ein Entgelt von etwa 1,50 Euro pro Stunde und sind deshalb auf Sozialleistungen angewiesen. Sie leben entweder in Armut oder immer knapp an der Armutsgrenze. Doch nicht nur Werkstattbeschäftigte sind von Armut bedroht, alle Menschen mit Behinderung sind es. Sie sind häufiger arbeitslos und länger arbeitssuchend, auch bei gleichen oder gar besseren Qualifikationen als die der nicht-behinderten Kolleg*innen.
Behinderte Menschen in geschlossenen Systemen, wie Werkstätten oder aber auch Wohneinrichtungen, sind exponentiell häufiger von Gewalt betroffen. In solchen Einrichtungen besteht ein Machtgefälle zwischen Bewohner*innen, Beschäftigten und Betreuer*innen. Behinderte Menschen sind auf deren Gutwillen angewiesen. Sie können nicht mitentscheiden und haben keine Privatsphäre. Sie können dort nicht wählen, wer sie pflegt, wer Vorgesetzte*r ist oder gar was es zu essen gibt. Ein selbstbestimmtes Leben ist in Einrichtungen nicht möglich.
Auch außerhalb von stationären Einrichtungen und WfbM erleben behinderte Menschen häufiger Gewalt. Sie haben ein mindestens zweieinhalbfach bis vierfach erhöhtes Risiko im Vergleich zu nicht-behinderten Menschen, Gewalt zu erfahren. Dabei sind Frauen mit Behinderungen besonders gefährdet. Rund siebzig bis neunzig Prozent der Frauen mit Behinderungen berichten von psychischer Gewalt, rund 60 bis 75 Prozent von körperlicher. Im Vergleich dazu trifft das nur auf halb so viele Frauen ohne Behinderungen zu. Behinderte Frauen erleben zwischen zwei- bis zehnmal häufiger sexualisierte Gewalt. Mit jeder zusätzlichen Diskriminerungsdimension nimmt das Risiko zu, Gewalt zu erleben. Dabei sind viele Hilfsangebote, Beratungsstellen sowie Frauen- und Mädchenhäuser nicht barrierefrei und Betroffene so auf sich alleine gestellt. Nicht nur, wenn es um Schutzmaßnahmen geht, müssen behinderte Menschen große Barrieren überwinden. Gleiches gilt für jeden anderen Bereich im täglichen Leben. Bspw. ist die Privatwirtschaft weiterhin nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet. Während nicht-behinderte Menschen in der Regel entscheiden können, welche Mediziner*innen sie aufsuchen, gilt das nicht für behinderte Menschen. So waren 2023 nur vierzig Prozent der Arztpraxen mit einem Rollstuhl zugänglich. Der Großteil der Praxen hatte keine Anpassungen für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Gebärdensprachdolmetschungen. In ganz Berlin gibt es nur zwei gynäkologische Praxen, die sich als barrierefrei bezeichnen.
Es muss im Bereich Inklusion noch viel passieren. Inklusion ist aber auch kein Endzustand, sondern ein andauernder Prozess, der sich immer wieder verändert. Und von Inklusion haben alle etwas, denn „fast jede Person wird irgendwann im Leben vorübergehend oder dauerhaft beeinträchtigt sein“ und viele Menschen profitieren von Barrierefreiheit, von Aufzügen, abgesenkten Bordsteinen, Untertiteln u. v. m. Doch eigentlich sollten wir überhaupt nicht argumentieren müssen, warum Inklusion wichtig ist, denn Inklusion ist ein Menschenrecht! Wobei Inklusion derzeit leider oft ein Privileg ist, das nur den Menschen zukommt, die darum kämpfen können. Es gibt zahlreiche Beispiele dafür, dass Inklusion funktioniert – und wenn wir bei einer Kosten-Nutzen-Rechnung bleiben wollen, sind die nicht mal unbedingt teurer. Wir müssen nur umverteilen, wie das z. B. bei alternativen Anstellungsoptionen wie der Hamburger Arbeitsassistenz passiert. Dort werden Menschen mit Behinderungen und Lernschwierigkeiten dabei unterstützt, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten. Solcherart Projekte könnten zur Norm werden, würden wir nicht gesellschaftlich an den Sonderstrukturen festhalten.
Behinderte Menschen von der Gesellschaft Bittsteller*innen für die eigene Barrierefreiheit gesehen. Doch was alle Aktivist*innen gemeinsam haben, ist, dass sie wissen, dass es sehr viel mehr braucht als ein „Bitte“, damit Menschen mit Behinderung nicht ständig von Teilhabe ausgeschlossen bleiben.
Doch dank der Kämpfe für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung von behinderten Menschen ist schon viel passiert. Ohne sie wären wir noch lange nicht so weit. So trug z. B. Judy Heumann, die als die Mutter der Behindertenrechtsbewegung gilt, in den USA maßgeblich dazu bei, dass der Americans with Disabilities Act (ADA) eingeführt wurde – eines der wegweisendsten Gesetze in Bezug auf die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen. Auch in Deutschland gab es historische Meilensteine, wie z. B. die Aktion „Jedem Krüppel einen Knüppel“, bei dem Aktivist*innen 1981 eine Bühne besetzten und der Aktivist Franz Christoph dem damaligen Bundespräsidenten Karl Carstens mit seiner Krücke vor das Schienbein schlug. Oder das „Krüppeltribunal“, das Menschenrechtsverletzungen an behinderten Menschen zur Anklage brachte.
Und auch heute nutzen viele behinderte Aktivist*innen, wie Raúl Krauthausen, Luisa L’Audace, Tanja Kollodzieyski, Rebecca Maskos, Rea Strawhill, Ashducation, Minzgespinst und die vielen Aktivist*innen, die hier nicht namentlich erwähnt wurden, ganz unterschiedliche Methoden, um das gleiche Ziel zu erreichen: Diskriminierung abzubauen und dabei den Begriff Ableismus im Mainstream zu etablieren. Sie akzeptieren kein „wir haben uns auf den Weg gemacht“ mehr. Sie lassen sich nicht mit leeren Versprechungen beschwichtigen, sondern fordern ein, was für die Dominanzgesellschaft schon immer selbstverständlich war: wahrhaftig ernst genommen zu werden und das Recht, mitentscheiden zu dürfen.
Wir wissen, dass die Bekämpfung von Ableismus nicht die Aufgabe Einzelner sein kann. Das Problem muss auf politischer und gesellschaftlicher Ebene angegangen werden. Trotzdem können wir alle dazu beitragen. Wir müssen uns aktiv mit Barrieren auseinandersetzen, über eigene Vorurteile reflektieren, die eigenen Privilegien erkennen und hinterfragen und dieses erworbene Wissen in die Gesellschaft hineintragen, um so Ableismus abzubauen – auch die tief verankerten, ableistischen Überzeugungen in uns selbst!
Anne Gersdorff ist Sozialarbeiterin, Referentin für die Sozialheld*innen, gibt diskriminierungssensible Workshops zum Thema Inklusion und Behinderung und engagiert sich in der Behindertenbewegung u. a. bei AbilityWatch. Sie selbst sitzt im Rollstuhl und erlebt
in ihrem beruflichen und privaten Alltag immer wieder Diskriminierungen. Twitter und IG: @gersilein
Karina Sturm ist Journalistin, die ihr Fachwissen mit ihren persönlichen Erfahrungen im Bereich chronische Krankheit und Behinderung kombiniert. Sie schreibt für nationale und internationale Publikationen und macht Filme über alle Themen rund um chronische Krankheit und Behinderung. Gemeinsam mit Anne hat sie das Buch „Stoppt Ableismus! Diskriminierung erkennen und abbauen“ geschrieben. Mehr über Karina: www.karina-sturm.com
Dieser Text erschien zuerst in Missy 02/24.